Bei der Betriebsrente kein Durchbruch zu erwarten – mit einer Ausnahme

Richtig politisch ging es in der betrieblichen Altersvorsorge zu. Ob sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wird durchsetzen können, das mit Jahresbeginn in Kraft trat, so lautete vielfach die Frage unter den bAV-Vermittlern. Wie zu befürchten war: Nein! Mit einer Ausnahme und abgesehen von Speziallösungen befinden sich alle Durchführungswege weiterhin im Dauerschlaf. Deshalb legte vor kurzem auch noch das Gesundheitsministerium Hand an, indem es die leidige Doppelverbeitragung lindern wollte. Eine verpasste Chance, zu halbherzig, meint unser langjähriger Netzwerkpartner Manfred Baier von der Authent-Gruppe in seinem Beitrag „Kein Durchbruch zu erwarten“

Die umstrittene Doppelverbeitragung bleibt für die allermeisten Betriebsrentner als Hindernis bestehen. Mit dem neuen Gesetzentwurf verpasst der Arbeitgeber die Chance für mehr Anreize bei den Arbeitgebern. Aber ein Durchführungsweg bleibt für Berater attraktiv.

Zwar kommt bekanntermaßen nie ein Gesetz so aus dem Bundestag heraus wie es hineingekommen ist, aber so wie die Koalition den jüngsten Kabinettsbeschluss zur Betriebsrente gefeiert hat, müsste sich bei Vermittlern in der Welt der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eine große Hoffnung zerschlagen haben. Der Beschluss hätte der aus Vertriebssicht auch nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz weiter darbenden bAV einen großen Schub verleihen können, aber statt die  Belastung durch die vollen Kranken- und Pflegekassenbeiträge auf ausgezahlte Betriebsrenten – die höchst umstrittene Doppelverbeitragung – zumindest für ganz große Teile der Betriebsrentner abzuschaffen, belegt sie die Ansprüche lediglich mit einem Freibetrag von 159,25 Euro monatlich. Diese Regelung ist nicht einmal halbherzig und fördert nicht gerade das ohnehin erschütterte Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge. Der Gesetzesformulierung von Gesundheitsminister Jens Spahn würde nach Ministeriumsangaben zwar angeblich bedeuten, dass sich für rund 60 Prozent der Betroffenen, deren Einnahmen aus Betriebsrenten höchstens 320 Euro im Monat betragen, die Beiträge mindestens halbieren würden. Das sieht aber nur auf den ersten Blick gut aus, bei genauem Hinsehen wird aber Millionen von Betriebsrentnern weiterhin nicht geholfen sein.

Große Mehrheit der Beitragszahler wird auch künftig voll zur Kasse gebeten

Bei einem Rentenfaktor von 16 beziehungsweise einer Lebenserwartung von 84 bis 85 Jahren würde eine Betriebsrente von 320 Euro einem angespartem Kapital von lediglich rund 61.400 Euro entsprechen. Der bei Betriebsrentnern durchschnittlich aufgebaute Kapitalstock läge aber bei rund 100.000 Euro. Das bedeute, dass die ganz große Mehrheit der Betriebsrentner weiterhin doppelt zur Kasse gebeten wird. Selbst bei einer Betriebsrente von 1.000 Euro wären die Ersparnisse aus der Reform nur marginal.

Als mindestens ebenso schwerwiegend ist die Tatsache anzusehen, dass mit dem Entwurf erneut die Chance verpasst wird, auf Unternehmerseite weitere Anreize zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu setzen. Auch bei den Arbeitgebern sinkt das Vertrauen in die bAV zusehends. Sie erkennen längst, dass ihre Zuschüsse bei der faktischen Beibehaltung der Doppelverbeitragung  für die allermeisten Betriebsrentner und -Rentnerinnen wenig effektiv eingesetzt wären. Bei den kostenintensiven versicherungsbasierten bAV-Modellen tun Null- und Minuszinsen ihr Übriges.

Ausgenommen sind lediglich die Arbeitgeber, die in der bAV den fünften Durchführungsweg, die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK), gehen. Dort verbleiben die Beiträge zum allergrößten Teil im Unternehmen selbst, das die Mittel zur Innenfinanzierung nutzt. Aufgrund dieser betriebswirtschaftlichen Vorteile und mancher steuerlichen und bilanziellen Effekte legen die Unternehmen mit U-Kassenmodellen in großer Regelmäßigkeit statt der vorgeschriebenen 15 Prozent Zuschüsse bereits heute freiwillig zwischen 30 Prozent und 50 Prozent auf die Arbeitnehmerbeiträge hinzu. Zudem fallen arbeitnehmerseitig keine Kosten an, die die Verzinsung belasten könnten. Auch in der Belegschaft kommt die pauschaldotierte U-Kasse gut an: Die Durchdringungsquote ist mit knapp 80 Prozent erfahrungsgemäß fast doppelt so hoch wie bei versicherungsbasierten Durchführungswegen. Der Berater muss die pdUK nur vernünftig erklären.

Kontakt:

Manfred Baier
AUTHENT Recht & Steuer GbR
Marthastraße 16
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Web: www.authent-gruppe.de