Cyber-Gefahren souverän begegnen!

Fehler werden auch nach Einführung der neuen Datenschutzregeln im Betrieb passieren. Wie sich Vermittler wirksam gegen Verstöße absichern können…

Fehler werden auch nach Einführung der neuen Datenschutzregeln im Betrieb passieren. Wie sich Vermittler wirksam gegen Verstöße absichern können.

Die neuen Datenschutzregelungen sorgen für deutliche Verwirrung. Auch wenn sie schon ungefähr zwei Jahre bekannt sind, hat die Umsetzung der europäischen Datenschutzgesetzvorgaben in deutsches Recht zum 25.05.2018 viele eiskalt erwischt. Die Überarbeitung der Kundenverwaltung, der Kundenvereinbarungen, der Newsletter, der Homepages und der IT-Sicherheit kostet gerade kleine Unternehmen sehr viel Kraft. Und absolute Sicherheit ist schwer zu erreichen. Die Verunsicherung und der Zeitdruck sind noch immer groß. Längst nicht jeder ist rechtzeitig fertiggeworden.

Dies nutzen Rechtsanwälte, Kollegen, verärgerte Kunden. Sie können hohe Bußgelder und sonstige Strafen auslösen. Der VSAV e. V. hat in seinem Monitor über die Veränderungen und notwendigen Maßnahmen unablässig berichtet. Doch was, wenn trotzdem etwas schief geht, ein Vorwurf bei den Behörden Gehör findet und der betroffene Vermittler seine Unschuld nicht beweisen kann? „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ heißt es oft so treffend. Die Absicherung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ist oft ein Tabuthema für Versicherungen. Bei den Datenschutzrisiken aber ist die Anforderung so komplex, dass eine Absicherung Not tut. Die Absicherung ist im schmalen gesetzlichen Rahmen für Regresse möglich. In der schnelllebigen Zeit, gerade mit der modernen EDV, ist ein versehentlicher Fehlklick Auslöser für den Versand von vertraulichen Daten an einen falschen. Das wäre per Brief früher eher nicht passiert. Doch der Fortschritt ist nicht aufzuhalten und das möchten auch die Wenigsten.

Das Restrisiko aus den Datenschutzgesetzen (Eigen- und Fremdschaden – meist ist nur der Fremdschaden in Betriebs- oder Vermögensschadenhaftpflicht enthalten, wenn überhaupt), kann eine Cyberversicherung abdecken. Die Angebote sind recht vielfältig, wenngleich die wirklich leistungsstarken Angebote dünn gesät sind. Deren wesentlichen Merkmale umfassen:

  • die Berufsgruppe der Vermittler und Finanzberater
  • Bußgelder bei Datenschutz-Verstößen im gesetzlichen Rahmen
  • Bedienfehler der EDV
  • Cyber-Erpressung und –Täuschung
  • Missbrauch von Daten durch Mitarbeiter und Hacker

Um keine Merkmale in Vergessenheit geraten zu lassen, ist eine unabhängige Beratung vor Abschluss einer Cyber-Police unerlässlich.

 

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Ralf Werner Barth
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