Das Umsetzungsjahr 2018 – es geht gleich zur Sache

Manch einer hat das Regulierungsjahr 2017 noch gar nicht verdaut, da zeigt das Umsetzungsjahr 2018 mit dem „Dauer-Begleit-Boot: Digitalisierung“, dass vielerorts die Arbeitsprozesse den neuen Verhältnissen noch immer hinterherhängen, sprich: dringend verbessert, optimiert, verschlankt, beschleunigt und automatisiert werden sollten…

Manch einer hat das Regulierungsjahr 2017 noch gar nicht verdaut, da zeigt das Umsetzungsjahr 2018 mit dem „Dauer-Begleit-Boot: Digitalisierung“, dass vielerorts die Arbeitsprozesse den neuen Verhältnissen noch immer hinterherhängen, sprich: dringend verbessert, optimiert, verschlankt, beschleunigt und automatisiert werden sollten.

Überall in der Medienlandschaft war zu lesen, dass in dieser Entwicklung auch eine Chance läge. Das stimmt. Qualitäts- und Modernisierungsverweigerer werden auf der Strecke bleiben. Aber auch diejenigen, die vor lauter Digitalisierung und Prozessoptimierung den persönlichen Kontakt zum Kunden verlieren. Alle anderen werden sich bei schrumpfender Vermittleranzahl ein gleichbleibendes Marktvolumen aufteilen. Sie werden auf der Gewinnerseite stehen – und das macht Mut.

Stürzen wir uns hinein in den neuen Berufsalltag des Jahres 2018 mit zwei gesetzlichen Neuerungen. Und zwar ausnahmsweise mal nicht mit Mifid II und IDD. Sondern: Die Vermögensschaden-Haftpflicht (VSH) wird indexiert angehoben. Was dies für Vermittler bedeutet und worauf Sie als Vermittler achten sollten, lesen Sie in dem Beitrag von Conav Consulting GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Ralf Werner Barth: “VSH-Anpassung  – Alle paar Jahre wieder”.

Die zweite Neuerung betrifft all diejenigen Berater, die mit Vorsorgevollmachten zu tun haben. Eine neue Regelung bedeutet gerade hier neue Dokument-Vorlagen. Unser Netzwerkpartner, die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG, Matthias Schmutzler, befragte dazu den Fachanwalt für Medizinrecht, Gerald Scholz. Lesen Sie das Interview zu den Anpassungen und Veränderungen in diesem wichtigen Themenbereich: „Vorsorgevollmachten auf dem Prüfstand“.

Die Honorarberatung erhält immer mehr Zulauf, Das zeigt sich auch darin, dass im VSAV e. V. als Verband immer mehr Dienstleister speziell für Honorarberater Netzwerkpartner werden. So ist mit der HonorarKonzept GmbH ein weiterer Anbieter zu uns gestoßen, der zum Einstieg gleich einen Beitrag mit der Überschrift „Honorarberatung: Der Schritt in die Zukunft“ liefert.

Bleiben wir beim Thema: Honorar oder Provision oder beides – die Diskussion will wohl niemals enden. Zuweilen endet die Diskussion im Streit, der VSAV versucht zu moderieren, zu erklären und zu vermitteln. Aktueller Anlass ist das Verhalten eines Vorstandes eines kleinen Honorarberaterverbandes, der Vermittler noch im alten Jahr per E-Mail (ohne dafür die Anschreibe-Berechtigung zu haben) angeschrieben hat. Das mit der Drohung abzumahnen und Wettbewerbsbeschwerden gegen die Angeschriebenen zu senden, wegen aus seiner Sicht falscher Berufsbezeichnungen und Verwendung der Begriffe Honorar oder Honorarberatung. Dass der Absender seine Droh-Mail mit einem abschließenden Werben um neue Mitglieder verknüpfte, dürfte wohl kaum von Erfolg gekrönt sein und macht sein Schreiben ebenfalls abmahnfähig. Die betroffenen VSAV-Mitglieder haben sich an uns gewandt und wir sind direkt in Kontakt mit dem Verbandsvorstand getreten. Denn er tut weder der Sache, noch den seriösen Beratern und am allerwenigsten sich selbst etwas Gutes. Wir werden weiter berichten.

Wir wünschen allen VSAV-Mitgliedern für 2018 ein gutes Gelingen. Unsere Empfehlung: Setzen Sie sich gern mit unseren Partnern im VSAV-Netzwerk und mit uns in Verbindung, um 2018 zu einem Erfolgsjahr machen zu können, unabhängig von allen Vorgaben und gesetzlichen Entwicklungen.

Herzliche Grüße für ein erfolgreiches Jahr 2018

Ihr
Ralf Werner Barth
Vorstandsvorsitzender

Ihre
Ulrike Barth
Vorstand