Die Mitarbeiter MasterCard – eine motivierende Lösung

Nettolohn-Optimierung neu gedacht: Mit gesetzlich geregelten Bausteinen können sich Unternehmer und Arbeitnehmer Lohnsteuer und Sozialabgaben sparen…

Nettolohn-Optimierung neu gedacht: Mit gesetzlich geregelten Bausteinen können sich Unternehmer und Arbeitnehmer Lohnsteuer und Sozialabgaben sparen.

“Das ist kaum zu glauben, dass ich mit so wenig Aufwand solche Ergebnisse erzielen kann!“ Unternehmer F. äußerte sich im Rahmen der Lohnoptimierung in seinem Unternehmen mehrmals überrascht über die Ergebnisse, die sein Berater zugunsten seiner Mitarbeiter und seines Unternehmens erzielen konnte.

Der Unternehmer F. berichtet: „Ich bin es gewohnt, dass ich für circa 50 Euro Nettolohnerhöhung ungefähr 121 Euro Gesamtaufwand als Arbeitgeber habe. Nun zahle ich etwa 53 Euro im Monat (inklusive aller Nebenkosten des Systems) und bei meinem Mitarbeiter kommen rund 52 Euro mehr netto und er bekommt noch 150 Euro Altersversorgung zusätzlich! Damit schaffe ich mit 53 Euro monatlichen Aufwand einen Vermögenszufluss von monatlich 202 Euro und löse mit über 115.000 Euro Kapitalauszahlung auch noch einen Großteil der Altersversorgungs-Problematik meiner Mitarbeiter. Da steigen Mitarbeiter-Motivation und -Bindung im gleichen Maße. Ich bin sehr froh, dass wir über die Conav-Experten diesen ersten von drei Bausteinen installiert haben.“

Unternehmer F. hat schnell erkannt hat, wie intelligent die Zahlungsströme vom Unternehmen in das Nettoeinkommen und in den Vermögenszuwachs bei den Mitarbeitern umgeleitet werden können, und das alles auf der Basis gesetzlich geregelter Bausteine.

Auch für Unternehmer M. sind die Ergebnisse der Lohnoptimierung überraschend positiv. Es war sein Ziel, das Nettoeinkommen seines Mitarbeiters um 300 Euro im Monat zu erhöhen. Auf dem üblichen Wege hätte er dafür circa 800 Euro monatlichen Gesamtaufwand als Arbeitgeber tragen müssen. Über die Conav-Vorschläge spart er nun zwischen 185 und bis zu 456 Euro monatlich – je nachdem welche Variante für seinen Arbeitnehmer lukrativer erscheint.

Viele Unternehmer begeistert vor allem die dauerhafte Möglichkeit der gezielten Mitarbeiter-Motivations-Steuerung über den Paragraf 37 b EStG Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, in Verbindung mit der MasterCard. Zum Beispiel der gezielte Einsatz zum Abbau von Überstunden über die MasterCard, in Verbindung mit dem Paragraf 37 b, bei dem es sowohl beim Mitarbeiter zu höheren Nettoauszahlung kommen kann, wie zu interessanten Einsparungen für den Arbeitgeber.

Oder der Einsatz bei Bonifikationszahlungen, bei denen bis zu 10.000 Euro netto über die Karte als Sachbezug für die Arbeitnehmer und den Gesellschaftergeschäftsführer möglich sind.

„Für mich war es ein entscheidendes Argument meine Mitarbeiter bei der Nettolohn-Optimierung dahingehend zu unterstützen“, so Unternehmer S., „dass alle möglichen sozialen Einschränkungen und Nachteile mehr als ausgeglichen worden sind.“ Dadurch gibt es nur Gewinner auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.

Unternehmer haben immer wieder Bedenkenwegen des möglichen Personalaufwandes. Doch auch dieses Thema lässt sich mit dem One-Klick-Verfahren so lösen, dass es eher zu einer Reduzierung des Aufwandes als zu einem Mehraufwand kommt.“

Trotz der guten Nachfrage aufgrund der hohen Empfehlungsquote haben interessierte Arbeitgeber die Möglichkeit, eine unverbindliche Angebotslegung abzufordern. Dafür sind nur wenige Fragen im Vorfeld zu beantworten.

Kontakt:

CONAV Consulting GmbH & Co. KG
Ralf Werner Barth
Birkenweg 5
74193 Schwaigern

Telefon: 07138 810999-0
Fax: 07138 810999-22
E-Mail: info@conav.de
Web: www.conav.de