Gesetze haben Auswirkungen

Als wir die Tage im VSAV-Beirat über den Zeitpunkt sprachen, indem die Maßnahmen in der IDD in Kraft treten, waren wir ziemlich überzeugt, dass viele Vermittler sich noch nicht im Klaren sind, dass sie zum Beispiel nach dem 23.02.2018 beim Vertrieb von Lebens- und Rentenversicherungen (ungeförderte Schicht 3) eine Geeignetheitsprüfung, oder wenn der Kunde keine ausreichenden Informationen gibt, eine Angemessenheitsprüfung durchführen müssen…

Als wir die Tage im VSAV-Beirat über den Zeitpunkt sprachen, indem die Maßnahmen in der IDD in Kraft treten, waren wir ziemlich überzeugt, dass viele Vermittler sich noch nicht im Klaren sind, dass sie zum Beispiel nach dem 23.02.2018 beim Vertrieb von Lebens- und Rentenversicherungen (ungeförderte Schicht 3) eine Geeignetheitsprüfung oder wenn der Kunde keine ausreichenden Informationen gibt, eine Angemessenheitsprüfung durchführen müssen.

Oder wie ist das, wenn Sie Fernabsatz betreiben (Verkauf von Versicherungen, Internet, Telefon, Post)? Was müssen Sie in Punkto Fernabsatz organisieren, dass Ihr Kunde mindestens eine standardisierte Begründung erhält, warum das Produkt zu seinen Wünschen und Bedürfnissen passt und wir zudem eine Dokumentation der Fragen und Antworten sowie der Begründung erhält. Was muss Ihre Erstinformation an den Kunden, also Ihre erweiterte Visitenkarte ab dem 23.02.2018 zwingend enthalten?

Sie sehen, es sind eine ganze Reihe an Fragen, über die es natürlich auch bereits Checklisten und Informationen auf dem Markt gibt. Nur stellt sich eben die Frage, ob das den Vermittlern wirklich bekannt ist und wie weit sie bereits mit der Umsetzung sind, denn der 23.02.2018 liegt bereits hinter uns.