Vorbereitung auf den neuen Datenschutz
Die Zeit drängt, Vermittler und Berater sollten aufhorchen: Wenn am 25. Mai 2018 nach einer zweijährigen Übergangsfrist die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) umgesetzt sein müssen, findet das aktuell in Deutschland gültige Recht keine Anwendung mehr. Mit der neuen Gesetzgebung wird ein einheitlicher Schutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Europa zur Anwendung kommen. Gestärkt werden damit auch die individuellen Nutzerrechte der Verbraucher. So wird beispielsweise der Zugang zu den gespeicherten persönlichen Daten erleichtert, damit der Verbraucher erfahren kann, welche Daten gesammelt und gespeichert wurden. Er soll das Löschen von Daten und das „Recht auf Vergessen“ künftig einfacher durchsetzen können.
Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Honorarberater und Versicherungsvermittler arbeiten täglich mit sensiblen Kundendaten unterschiedlichster Bereiche. Gesundheitsfragen, Familienverhältnisse, Daten zu Einkommensverhältnissen, Kredite, Arbeitsverhältnisse, Unternehmerdaten oder Bilanzen werden angesprochen, aufgeschrieben, gespeichert, weiterverarbeitet, versendet und archiviert. Das Risiko, das
aus einer Verletzung der Datenschutzverordnung, insbesondere für die eigene Existenz entstehen kann, unterschätzen viele.
Insofern wird es für alle im Versicherungsvertrieb- und Betrieb, somit auch für Maklerunternehmen, von großer Bedeutung sein, das nötige Fachwissen dem
eigenen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, um den Anforderungen der
neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) entsprechen zu können.
Deshalb sollten Makler, Vermittler oder Berater ein entsprechendes Bildungsangebot annehmen und sich zum „betrieblichen Datenschutzbeauftragten (IHK)“ ausbilden lassen. Ein solcher Lehrgang besteht üblicherweise aus drei Modulen und endet mit einem fachpraktischen Leistungsnachweis. Das kann beispielsweise im Rahmen einer Bildungskooperation mit der IHK Potsdam geschehen.
Die Module beinhalten beispielsweise folgende Themenblöcke:
- Grundlagen des Datenschutzes,
- die rechtliche Stellung des Datenschutzbeauftragten mit seinen Aufgaben und Pflichten,
- Datenschutzrecht, rechtliche Konsequenzen bei Verstößen,
- Verfahrensverzeichnisse,
- die Auftragsdatenverarbeitung,
- Zusammenhang zwischen Datenschutz und Datensicherheit,
- Technische und datenschutzgerechte Organisation des Vermittlerbüros, Anforderungen an die IT-Infrastruktur,
- Gefährdungspotenzial aus dem und im Internet
- Informationen zu Präventionsmaßnahmen.
Ein weiterer Vorteil ist in Modul 3 die Intensivschulung „Der qualifizierte Vertrieb von Cyber-Risk-Policen“. Dieser Baustein vermittelt den Seminarteilnehmern wichtiges Grundlagenwissen nicht nur für das eigene Unternehmen, sondern auch
für die Beratung der Gewerbekunden im Kundenbestand.
Seminarbeginn Januar 2018
Die erste Seminarreihe, bestehend aus sechs ganztägigen Seminartagen, startet am 25. Januar 2018 im Fortbildungszentrum der Maklerkonzepte GbR in Potsdam.
Als Schulungsleiterin und Referentin ist Frau Rose Müller vertreten sowie Ralf Werner Barth als Referent.