VSH-Anpassung – Alle paar Jahre wieder

Die Deckungssummen der Vermögensschaden-Haftpflicht (VSH) werden angehoben. Was Vermittler jetzt erwartet und was sie tun sollten.

Wie der Gesetzgeber es vorgeschrieben hat, werden alle paar Jahre die Deckungssummen in der Vermögensschaden-Haftpflicht indexiert angepasst. Dies passiert in diesem Jahr, indem die bestehenden Vermögensschaden-Haftpflicht Pflichtsummen auf…

Die Deckungssummen der Vermögensschaden-Haftpflicht (VSH) werden angehoben. Was Vermittler jetzt erwartet und was sie tun sollten.

Wie der Gesetzgeber es vorgeschrieben hat, werden alle paar Jahre die Deckungssummen in der Vermögensschaden-Haftpflicht indexiert angepasst. Dies passiert in diesem Jahr, indem die bestehenden Vermögensschaden-Haftpflicht Pflichtsummen auf 1,276 Mio. Euro angehoben wird. Die meisten Versicherer werden ohne eine weitere Prämienerhöhung diese Deckungssumme gegenüber ihren versicherten Maklern und Vermittlern bestätigen. Eine Chance auch für alle Vermittler zu prüfen, ob die Pflichtdeckungssumme bei ihnen überhaupt ausreicht. Vor allem wenn Sie Gewerbegeschäft und ähnliches hochqualifiziertes Geschäft im großvolumigen Bereich in speziellen Bereichen wie beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge bewegen.

Sie können jetzt bei der Conav als VSH-Makler eine sachlich neutrale und kostenfreie Deckungssummenprüfung durchführen lassen. Dann können Sie diese Anpassung nutzen, auch risikobedarfsgerechten Schutz zu haben.

Wichtiger Praxistipp: Nach der Umsetzung der neuen VSH-Police auf die neue Summe sollten Sie auch die entsprechende Eintragung auf der Webseite korrigieren. Hier sind zum Teil noch sehr alte Angaben bei Vermittlern vorzufinden und Falschangaben könnten zu Abmahnungen führen.

 

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Ralf Werner Barth
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