Vielleicht finden Sie sich auch in dieser Situation wieder: Der Arbeitsmarkt ist wie leergefegt, und Ihnen fehlen Fachkräfte, die Planungssicherheit und Unabhängigkeit von teuren Leiharbeitsfirmen oder Personalvermittlern schaffen. Um sich gegenüber neuen Bewerbern als wirklich attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und auch Bestandsmitarbeitern Wertschätzung zu zeigen, gibt es eine Lösung, mit der Sie sich von all Ihren Mitbewerbern positiv abheben:
Gold!
Warum ist Gold so vorteilhaft? Leistungen wie flexible Arbeitszeiten, hybrides Arbeiten, Diensträder, ÖPNV-Zuschüsse oder vergünstigte Fitnessstudio-Mitgliedschaften gehören mittlerweile zum Standard. Und auch attraktive Gehälter stoßen an ihre Grenzen: Durch die hohe Inflation werden Gehaltserhöhungen oft direkt von den steigenden Lebenshaltungskosten aufgezehrt. Neben der klassischen Gehaltszahlung gewinnen steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge zunehmend an Bedeutung – insbesondere in Form von Gutscheinen oder ähnlichen Leistungen. Sie bieten einen entscheidenden Vorteil: Bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat sind sie nach § 8 Abs. 3 Satz 11 EStG vollständig steuer- und abgabenfrei. Ihre Mitarbeiter profitieren vom vollen Bruttobetrag, während Sie als Arbeitgeber Lohnnebenkosten sparen und die Ausgaben steuerlich geltend machen können. Allerdings haben Sachbezüge wie Gutscheine oft einen entscheidenden Nachteil: Sie sind meist für Konsumgüter gedacht.
Eine interessante Alternative stellt die Vergütung in Form von Gold dar, die bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei gewährt werden kann und dazu bis zu 9.400Euro pro Jahr nach §37b EkStG mit Pauschalsteuer und SV, jedoch lohnsteuerfrei. Das ist eine Zusatzleistung als Schlüssel zur Mitarbeiterbindung, aber auch als angestellter Geschäftsführer eine Möglichkeit, Betriebsgewinne in Privatvermögen zu wandeln, da sie in beiden Phasen – der Ansparung und Entnahme – für den Mitarbeiter, also auch den angestellten Geschäftsführer oder das angestellte Familienmitglied, völlig steuerfrei ist. Der Verkauf ist nach einer Haltefrist von einem Jahr abgeltungssteuerfrei. Das bedeutet, dass Sie unabhängig vom jeweiligen Wertgewinn durch den Verkauf keine Steuern auf den erzielten Gewinn zahlen müssen.
Gerade für Arbeitgeber, die überdurchschnittliche Gehälter ab 4.000 Euro zahlen, stellen Sachbezüge eine lohnende Alternative dar. Sie ermöglichen es, Mitarbeiter und ggf. dann auch sich selbst, zusätzlich zum Gehalt zu entlasten, ohne dabei die Steuer- und Abgabenlast unnötig zu erhöhen. Diese Form der Vergütung kombiniert finanzielle Effizienz für Unternehmen mit einem spürbaren Mehrwert für die Belegschaft – eine Win-Win-Situation für beide Seiten.
Hinweis: Die Veräußerung von Edelmetallen, Strategiemetalle, Edelsteinen, Diamanten und Kunst als reiner Sachwert wird nur dann von § 23 EStG erfasst und ist nach Ablauf der Veräußerungsfrist von einem Jahr steuerfrei, wenn es sich tatsächlich um den Verkauf des physischen Rohstoffes handelt.
Warum in Metalle wie Gold investieren?
Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin oder Palladium und natürlich der volle Korb der Strategischen Metalle sind mobile Wertspeicher. Immer mehr Menschen betrachten sie als probates Mittel, Vermögen gegen Krisen, Geldentwertung oder staatliche Eingriffe abzusichern. Metalle dienen somit in erster Linie dem Werterhalt.
Für eine Wertsteigerung in den kommenden Jahren sprechen einige triftige Gründe:
– Weiteres Aufblähen der Geldsysteme
– Zunahme der Inflation weltweit
– Endlichkeit der Ressourcen
– Höhere Explorations- und Produktionskosten
– Neue Anwendungsfelder durch rasant wachsenden technischen Fortschritt
– Wachsende Weltbevölkerung
– Stetig steigende Nachfrage
– Geopolitische Lage in den Förderländern
Freie Wirtschaftsberatung eG
Antje Hagedorn-Bergmann
Finanzfachwirtin FH
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