VSAV-Mitgliedschaft inklusive Straf-RS-Deckung!

Getreu seinem Motto „Schützen und Nützen“ hat der VSAV e. V. seine Leistungen um eine automatische Straf-Rechtsschutzdeckung für seine Mitglieder (für Mitglieder bestimmter Berufsgruppen, wie Vermittler bzw. Berater von Versicherungen und Finanzanlagen, Finanzierung sowie Immobilien, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer/ Buchprüfer, Unternehmensberater – weitere auf Anfrage) erweitert!

Die VSAV-Mitgliedschaft lohnt sich für alle Vermittler und Berater!
Hier Mitgliedschaft beantragen >>

Die aktuellen Geschehnisse, nicht nur im Versicherungs- und Finanzdienstleistungsmarkt, haben erneut bewusst gemacht, wie schnell jeder in die Kritik kommen kann. Oft kommt es zu Anzeigen mit dem Vorwurf einer Straftat. Das kann für die Betroffenen richtig teuer werden.

Vorbemerkung:
Viele Vermittler denken beim Thema Straf Rechtsschutz häufig:
“solange ich mir nichts zu Schulden kommen lasse, kann mir ja nichts passieren”. Weit gefehlt. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus. Angriffe von Wettbewerbern, verärgerten Kunden und Mitarbeitern und deren Anwälten führen zu Vorwürfen und Angriffen, die bis hin zum Vorwurf des Straftatbestandes gehen können.

Das Ergebnis einer erfolgreichen Strafverteidigung hängt im Wesentlichen von qualifizierten Strafverteidigern ab, die nicht nach der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG) sondern nach frei vereinbarten Honoraren abrechnen.
Die Verteidigungskosten können sich – vor allem die der Wirtschaftsdelikte – durch eine lange Verfahrensdauer erheblich erhöhen. Entscheidend ist, dass die Strafverteidiger durch schnelle Reaktionen und strategisch gutes Handeln die Verfahren eventuell schon vor einer Anklageerhebung beenden können.

Als Beispiele haben wir einige, neutralisierte Schadenfälle zusammengestellt, in denen sich Berater, Vermittler oder ganze Unternehmen strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sahen und sich entsprechend verteidigen mussten.

  • Vorwurf: Beihilfe zum Versicherungsbetrug
    Bei der Prüfung eines Schadenfalles ist der Sachbearbeiter des Versicherers der Überzeugung, dass der Schadenfall aufgrund der Schadenschilderung so nicht eingetreten sein kann. Die Versicherung erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Versicherungsnehmer wegen Versicherungsbetrug. Bei der Vernehmung des Versicherungsnehmers bezeugt dieser, dass sein Versicherungsmakler die Schadenschilderung erstellt hat, um ihm diese Arbeit abzunehmen. Daraufhin ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Versicherungsmakler wegen Beihilfe zum Versicherungsbetrug. Aufgrund eines privaten Gutachtens und diverser Gespräche mit der Staatsanwaltschaft wird das Verfahren eingestellt.Das Ergebnis: Bei einem Stundensatz von 265 € die Stunde stellt der Strafverteidiger seine Rechnung in Höhe von 13.500 €. Das Gutachten wurde mit 8.500 € in Rechnung gestellt.
     
  • Vorwurf: Anlagebetrug
    Der Mitarbeiter eines Maklerhauses soll einem Kunden vor 4 Jahren bei der Beratung über Geldanlagen „über den Tisch gezogen haben“. Der Kunde stellt aufgrund eines Totalverlustes in Höhe von 350.000 € gegen die Maklerfirma Strafanzeige wegen Anlagebetruges. Der Mitarbeiter habe die Beträge stellvertretend für die Maklerfirma nicht in sichere, sondern spekulative Anlageformen investiert, ohne dass der Kunde davon informiert worden wäre. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Maklerhaus wegen Anlagebetrugs. Aufgrund der Brisanz und zudem der Gefahr der Rufschädigung engagierten diese zwei Strafverteidiger.Das Ergebnis: In der Hauptverhandlung wurde die Maklergesellschaft freigesprochen. Die Stundensätze der Rechtsanwälte beliefen sich auf 260 € bzw. 300 €. Insgesamt beliefen sich die Kosten auf 39.500,00 €, wobei die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (für einen Anwalt rund 900 €) aufgrund des Freispruchs von der Staatskasse zu tragen waren.
     
  • Vorwurf: Veruntreuung von Arbeitsentgelt
    Ein Makler beschäftigt 4 Personen im Innendienst auf 400 € Basis. Aufgrund einer Anzeige eines Mitbewerbers ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Sozialversicherungsbetrug und Veruntreuung von Arbeitsentgelt, da die Beschäftigten wie Vollzeitarbeitskräfte arbeiten und für ihre Mehrarbeit über die des 400-Euro-Jobs hinaus ohne Abführung von Sozialabgaben bezahlt würden. Aufgrund der Tätigkeit eines darauf spezialisierten Strafverteidigers wird das Verfahren eingestellt.Das Ergebnis: Die Kosten der Tätigkeit beliefen sich bei einem Stundensatz des Rechtsanwaltes in Höhe von 350 € auf 23.000 €.
     
  • Vorwurf: Steuerhinterziehung
    Aufgrund einer Betriebsprüfung bei einer Makler GmbH stellt der Betriebsprüfer Unstimmigkeiten bei den Betriebsausgaben fest. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ein.
    Das Verfahren wird im Strafbefehlsverfahren beendet. Die Makler GmbH muss die nicht abgeführten Steuern nachzahlen und die Zahlung einer Geldstrafe akzeptieren.Das Ergebnis: Die Kosten für die Verteidigung beliefen sich bei einem Stundensatz des Strafverteidigers in Höhe von 375 € auf 24.750 €
     
  • Vorwurf: Vorteilsgewährung (Korruption)
    Dem Vertriebsmitarbeiter und dem Geschäftsführer einer Maklergesellschaft wird vorgeworfen, dem zur Vergabe von Versicherungen zuständigen Amtsleiter der örtlichen Gemeinde Zuwendungen offeriert zu haben, um den Zuschlag für die Sachversicherungen der Gemeinde zu bekommen. Nach umfangreichen Ermittlungen schaffen die Strafverteidiger des Mitarbeiters (mit einem Stundenhonorar von 250 €) und des Geschäftsführers (mit Stundenhonorar von 350 €) die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße.Das Ergebnis: Die Kosten für die Verteidigung des Mitarbeiters und des Geschäftsführers zusammen betrugen insgesamt 31.000 €
     
  • Vorwurf: Fahrlässige Köperverletzung
    Ein Kunde stürzt über ein im Büro provisorisch und nicht den Sicherheitsstandards entsprechend verlegtes Kabel. Er stößt mit dem Kopf auf die Schreibtischplatte und ist bewusstlos. Aufgrund des Notrufs für die Rettungssanitäter trifft die Polizei ebenfalls beim Kunden ein und nimmt den Unfall auf. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein, da Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden.Das Ergebnis: Durch den privat beauftragten Gutachter und sein Engagement erreichte der Strafverteidiger (Stundensatz 270 €) eine Einstellung des Verfahrens im Strafbefehlsverfahren. Gesamtkosten 16.300 €
     
  • Vorwurf: Unberechtigte Softwarenutzung
    Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Vertriebs GmbH erhebt per Strafanzeige gegen seinen früheren Arbeitgeber den Vorwurf, dass sich auf den Firmen-Rechnern der GmbH nicht lizenzierte Software befinde, die von dem Unternehmen geschäftlich genutzt werde.
    Die Staatsanwaltschaft leitet daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den verantwortlichen Geschäftsführer der GmbH ein und verdächtigt ihn, die Software ohne Nutzungsberechtigung beschafft und verwendet zu haben. Im Rahmen einer von der Staatsanwaltschaft beauftragten Durchsuchung werden sämtliche Firmen-Rechner sowie Unterlagen zur Softwarenutzung beschlagnahmt.Der Verteidiger des Geschäftsführers fertigt eine umfangreiche Einlassung und führt diverse Gespräche mit der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren gegen den Geschäftsführer wird daraufhin gegen Zahlung einer Geldauflage von 14.000 € eingestellt.Das Ergebnis: Der Geschäftsführer hat mit seinem Strafverteidigter einen Stundensatz in Höhe von 265 € vereinbart. Für seine Tätigkeit stellt der Anwalt Kosten in Höhe von 13.900 € in Rechnung, die von der Straf-Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Eine professionelle Verteidigung ist nur mit spezialisierten Anwälten möglich und wirkungsvoll. Bei Firmen benötigt jeder der Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte jeweils einen eigenen Strafrechtsschutz-Anwalt. So summieren sich die Kosten gleich um ein Vielfaches!

Für die Mitglieder* im VSAV e. V. bedeutet diese Leistungserweiterung, dass der Basis Straf-Rechtsschutz  automatisch über die Mitgliedschaft zustande kommt, ohne dass die Mitglieder dafür einen zusätzlichen Beitrag entrichten müssen. Nutzen Sie die Gelegenheit und beantragen Sie die VSAV-Mitgliedschaft.


Folgende Leistungen werden gewährt:

  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen als Versicherungsnehmer ein sonstiges strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
  • Deckungssumme 300.000 € und Strafkaution bis 100.000 € auf Darlehensbasis.
  • im versicherten Verfahren trägt der Versicherer die Kosten gemäß § 5 ARB 2013 (= das ist die RVG)

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Gespräch mit dem VSAV e. V.

Stärken Sie Ihre berufliche Souveränität! Treten Sie noch heute dem VSAV e. V. bei:
Direkt zum Antrag für 60 € p. a. >>

Zusammen mit der VSAV-Mitgliedsbestätigung erhalten Sie die Zusage zur
Straf-Rechtsschutzdeckung.

*  für bestimmte Berufsgruppen wie z. B. Banken oder Vermögensverwaltungen besteht Anfragepflicht