Honorarberatung für Makler
Immer stärker spüren Makler die Folgen der Regulierung des Vermittlermarkts. IDD und MiFID 2 belasten die Vermittler unverändert mit erheblichem Mehraufwand. Die Beratung muss beispielsweise eine ausführliche Erläuterung der Chancen und Risiken von Lebens- und Rentenversicherungen, aber auch eine individuelle Darstellung der Kosten und ihrer Auswirkungen für die Policen ihrer Kunden beinhalten. Eine weitere Belastung entsteht durch den zunehmenden Kostendruck der Produktgeber,: De Höhe der Abschlussprovisionen sinkt.
Vermittlung gegen Honorar – Grundlage stabiler und wachsender Einkommen
Die seit Jahren zulässige Beratung zu und Vermittlung von Fondspolicen auf Honorarbasis kann den Mehraufwand für Makler durch eine angemessene Vergütung kompensieren. Zurückzuführen ist dies auf erhebliche Kostenvorteile und damit höhere Kunden-Leistungen aus Netto-Policen. Vermittler profitieren dazu durch den Wegfall von Rückprovisionen bei Policen-Storno.
Rechtssicherheit gegeben
Vor einiger Zeit gab es Pressemeldungen zu Gerichtsentscheidungen, die die Honorarberatung ausschließlich für Berater nach §34d Ziff. 2 GewO und 34h GewO für zulässig erklärten. Im Kern ging es um den Bezeichnungsschutz des „Honorarberaters,“ der in der Gewerbeordnung in der Tat festgeschrieben ist.
Ein Makler darf jedoch statt Provisionstarife jederzeit kostengünstigere und für Kunden attraktivere, weil leistungsstärkere Netto-Policen gegen ein fest vereinbartes Honorar vermitteln und betreuen. Dies darf er auch bewerben, jedoch ohne die Bezeichnung Honorarberater für sich als Makler zu verwenden.
Die con.fee AG zählt zu den Pionieren der Honorarberatung in Deutschland. Seit fast 20 Jahren unterstützt sie – unter dem Dach der Honorarfinanz AG – die Finanzberatung gegen Honorar in Deutschland.
Thomas Meinhardt
con.fee AG
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