Fristhinweis zur Negativerklärung für 34f GewO – 2024

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. erinnert an folgende Frist:

Prüfungsberichte oder Negativerklärungen von Gewerbetreibenden mit Zulassung als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO für das Jahr 2023 müssen spätestens bis zum 31.12. 2024 unaufgefordert bei der zuständigen Erlaubnisbehörde vorgelegt werden.

In den Bundesländern mit IHK-Zuständigkeit ist dies die örtlich zuständige IHK, in den anderen Bundesländern die entsprechende Gewerbebehörde.

Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Kurfürstendamm 37
10719 Berlin
Tel: 030 / 63 96 43 7 – 0
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