Die neue KI-Kennzeichnungspflicht kommt!

Moderne Büroszene mit Laptop, auf dessen Bildschirm eine symbolische Darstellung von künstlicher Intelligenz und Recht zu sehen ist. Das Bild steht für Transparenz, KI-Kennzeichnung und den EU AI Act.

Das betrifft weit mehr Menschen, als man zunächst denkt: Tech- und Business-Entscheider, aber genauso Redaktionen und alle, die redaktionell arbeiten, Marketing- und Kommunikationsteams, Selbstständige, Content Creator – kurz: alle, die heute oder in Zukunft mit KI arbeiten oder KI-Inhalte veröffentlichen.

Ab dem 2. August 2026 greift ein entscheidender Meilenstein des europäischen KI-Gesetzes (EU AI Act, Artikel 50): die Pflicht zur Kennzeichnung von künstlicher Intelligenz und KI-generierten Inhalten.

Das übergeordnete Ziel ist klar: Menschen sollen zu jedem Zeitpunkt verlässlich erkennen können, ob sie mit einer KI interagieren oder KI-generierte Inhalte vor sich haben.

Bevor jetzt alle in Habachtstellung gehen: Es gibt durchaus Erleichterungen und Ausnahmen – dazu gleich mehr. Erst mal der Überblick über die 4 zentralen Bereiche:

  1. Chatbots & KI-Interaktion (Pflicht für Anbieter)

Nutzer müssen aktiv informiert werden, wenn sie mit einer KI kommunizieren.

Ausnahme: Es ist für eine durchschnittlich informierte Person ohnehin völlig offensichtlich.

  1. Synthetische Inhalte / KI-Output (Pflicht für Anbieter)

KI-generierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen künstlich markiert sein – z. B. über Metadaten oder digitale Wasserzeichen. Die Lösung muss wirksam, robust und maschinenlesbar sein.

  1. Emotionserkennung & Biometrie (Pflicht für Betreiber)

Werden Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung eingesetzt, müssen betroffene Personen klar darüber informiert werden. Die Datenverarbeitung unterliegt zusätzlich der DSGVO.

  1. Deepfakes & KI-Texte (Pflicht für Betreiber)

* Deepfakes müssen zwingend als künstlich erzeugt oder manipuliert offengelegt werden.

* KI-Texte zu Themen von allgemeinem Interesse (z. B. journalistische Inhalte) unterliegen ebenfalls der Kennzeichnungspflicht.

Und jetzt die gute Nachricht – die wichtigsten Ausnahmen:

Für Redaktionen und alle, die Inhalte mit menschlicher Kontrolle veröffentlichen, ist die Lage deutlich entspannter, als es zunächst klingt:

* Findet eine menschliche redaktionelle Kontrolle oder Überprüfung statt (also: Ein Mensch trägt die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt und hat ihn geprüft), entfällt die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte. Das ist ein zentraler Punkt – wer mit Freigabeprozessen arbeitet, ist damit klar auf der sicheren Seite.

* Auch für Kunst, Satire und Fiktion gelten Erleichterungen: Hier reicht eine Kennzeichnung, die die künstlerische Wirkung nicht beeinträchtigt.

* Bei der gesetzlich zugelassenen Nutzung durch Strafverfolgungsbehörden (z. B. zur Aufdeckung, Verhütung und Ermittlung von Straftaten) entfallen die Pflichten vollständig.

Wie muss gekennzeichnet werden, wenn die Pflicht greift?

  1. Klar und erkennbar
  2. Spätestens bei der ersten Interaktion bzw. Exposition
  3. Barrierefrei gestaltet
  4. Für Menschen verständlich formuliert

Wie geht es weiter?

Das neue EU AI Office erarbeitet derzeit konkrete Codes of Practice (Verhaltensregeln), um Anbietern und Betreibern klare technische Standards an die Hand zu geben. Die Pflichten aus Artikel 50 gelten zusätzlich zu bestehenden Transparenz- und Hochrisiko-Regelungen.

Mein Tipp: Wer schon jetzt eigene KI-Anwendungen oder automatisierte Workflows nutzt, sollte prüfen, wo eine menschliche Kontrolle greift (und die Kennzeichnung entfällt) und wo eine technische Kennzeichnung (z. B. Metadaten-Tags) fest in die Roadmap gehört.

Teilt diesen Beitrag gerne in eurem Netzwerk, um Kollegen und Partner frühzeitig zu sensibilisieren – gerade weil es hier auch entlastende Regelungen gibt, die zu wenig bekannt sind.