Seit Jahresbeginn schulen Versicherer ihre Sachbearbeiter gezielt auf KI-Fragen. Ab rund 2.500 Euro Schadenhöhe wird die Vertragsakte rückwirkend geprüft. Was dann in den Fragebögen steht, entscheidet über die Regulierung. Für Vermittler geht es um zwei Baustellen gleichzeitig: das eigene Büro und das nächste Gespräch mit Gewerbekunden.
ChatGPT formuliert das Kundenanschreiben. Ein Tool fasst Bedingungswerke zusammen. Die Assistenz lädt ein Beratungsprotokoll hoch, weil es schneller geht. Nichts davon steht in einer schriftlichen Anweisung. Genau hier wird aus Arbeitserleichterung ein Haftungsfall.
Der Haftungsauslöser liegt vor dem Schaden
Rechtsanwalt Dr. jur. Magnus Bergmann hat das im KONTAKTBESCHLEUNIGER LIVE so formuliert: „Ein Schaden setzt eine Rechtsverletzung voraus. Diese entsteht nicht, wenn die Maschine irrt, sondern wenn ein Unternehmen ein System einsetzt, ohne die erforderlichen Hausaufgaben zu erledigen.“ Haftbar ist das Unternehmen. Die Software steht nie vor Gericht.
Die Prüfung beginnt bei 2.500 Euro
Bagatellschäden regulieren Versicherer meist ohne Rückfragen. Darüber schaut der Sachbearbeiter auf die Anbahnung: Angaben im Fragebogen, technische Einrichtungen, getroffene KI-Maßnahmen. Unvollständige oder unrichtige Angaben führen zur Leistungsverweigerung. Rückwirkend, bis zum Vertragsbeginn.
Das teuerste Risiko sitzt im eigenen Büro
Geduldete private KI-Nutzung ist der Klassiker. Ein Mitarbeiter arbeitet über seinen privaten Account, Kundendaten inklusive. Wer nicht belegen kann, wo diese Daten liegen und wann sie gelöscht wurden, verliert die Datenverantwortung. Wer nichts geregelt hat, hat erlaubt.
Zwei Regeln, die sofort greifen
Erstens das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Im Grundzustand darf die KI nichts. Freigegeben wird pro Anwendungsfall, schriftlich, mit definiertem Systemprompt. Zweitens die Kompetenzregel: Mit KI arbeitet nur, wer ohne KI souverän ist. Prüfen kann eine Ausgabe nur, wer die Sache selbst beherrscht. Beides gehört dokumentiert, technisch abgesichert und auditiert.
Fazit
Im Schadensfall liest Ihre Berufshaftpflicht keine Prompts. Sie liest Ihre Akte. Wer die Regeln jetzt aufschreibt, hat später etwas vorzulegen. Und ein Beratungsthema, nach dem Gewerbekunden gerade von selbst fragen.
Die sieben zentralen Antworten aus dem Gespräch mit Dr. Bergmann gibt es kompakt auf zwei Seiten: rebrand.ly/ki-takeaways
Detlef M. Korus®, Charisma-Architekt
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