Bestandskauf: Wie richtig mit Risiken umgehen?

Beim Kauf einer Maklerfirma kann es passieren, dass bei der Tiefenprüfung auch risikobehaftete Verträge oder Kundenverbindungen entdeckt werden. Was tun? Den Kauf abblasen? Oder das Risiko eingehen?

Beim Kauf einer Maklerfirma kann es passieren, dass bei der Tiefenprüfung auch risikobehaftete Verträge oder Kundenverbindungen entdeckt werden. Was tun? Den Kauf abblasen? Oder das Risiko eingehen?

Es passiert immer wieder, dass im Laufe von Verhandlungen zwischen dem Käufer eines Bestandes oder einer Maklerfirma und dem Verkäufer ungeahnte Probleme auftauchen.
Aus der jüngeren Vergangenheit sind mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen risikobehaftete Anlageprodukte fast zum Scheitern der Verkaufsverhandlungen geführt hätten. Container-Geschäfte für inzwischen insolvente Anbieter von Kapitalanlagen, grüne Anlageprodukte für Edelholz oder von Finanzwächtern kritisierte Goldsparpläne gehören beispielhaft dazu.

Deshalb ist es so wichtig, eine umfassende Tiefenprüfung des Bestandes vor dem Kauf vorzunehmen. Diese Due Diligence muss man sicher nicht bis in die Tiefe jedes Kunden und jedes Vertrages übertreiben, aber ein Gesamtüberblick ist auf jeden Fall vorzunehmen.

Risiko-Umfeld richtig einschätzen

Entdeckt der Kaufinteressierte durch seine Due Diligence im Bestand nun riskante Produkte oder Verträge, dann sollte man zunächst drei Dinge tun:

  • Art der Zulassung nach §34 der GewO prüfen: Ist ein Haftungsdach im Spiel, dann stellt sich die Frage, ob nur ausgewählte Produkte und Beratungen unter die Deckung fallen oder eine uneingeschränkte Anlageberatung nach § 2 abs. 3 Nr. 9 WphG möglich war.
  • Umfang und Art der VSH-Deckung prüfen:  Wird dann interessant, wenn für die Meldung an die Vermögensschadenhaftpflicht bestimmte Produkte nicht angegeben wurden oder der Umfang des Verkaufs bestimmter Produkte nur auszugsweise dargestellt wurde. Haftpflichtexperten empfehlen hier nachträglich heilende Maßnahmen.
  • Prüfung unbekannter Anlageprodukte: Es lohnt ein Blick in die Webseiten der Verbraucherschützer, ob bestimmte Anbieter oder Produkte dort auffällig geworden sind. Die Reaktion des Verkäufers auf faule Produkte zeigt dann auch seine Seriosität.

Gefundene Risiken klassifizieren

Ergibt die Tiefenprüfung, dass sich im Bestand des Verkäufers Risiken befinden, sind folgende drei Wege gangbar:

  1. Bei schwerwiegenden sollte vom Kauf Abstand genommen werden.
  2. Einzelne Verträge und Kunden, die als riskant eingeschätzt werden, könnten vor dem Verkauf auf eine andere Gesellschaft des Verkäufers oder auch auf diesen als Person übertragen werden. Hilfreich bei einer unsicheren Risikobeurteilung ist der Rat von Fachanwälten.
  3. Der Käufer kann bei vorhandener umfangreicher Bonität sowie unternehmerischer Beurteilung auch Risiken mit einkaufen. Dann sollte sich dies mit einem Risikoabschlag auch im Kaufpreis niederschlagen.

Bedeutung der VSH beim Bestandskauf

Beim Kauf und Verkauf von Beständen oder Maklerfirmen kommt dem Blick auf eine lückenlose und bedarfsgerechte Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung (VSH) besondere Bedeutung zu. Hier lohnt ein Blick hinter die Kulissen. Zum Beispiel, ob mit einem On-Top-Schutz wie beim VSAV-Spezialmakler Conav risikobehaftete Altverträge für die Zukunft abgesichert werden können. Oder ob ein Bestand so integriert werden kann, dass er auch durch die vielen Einzel-Klauseln der VSH für die Betriebssicherheit abgedeckt ist, wie beispielsweise beim Best-Netto-Tarif des VSAV. Zu nennen wären da Bereiche wie etwa Korrespondenzmaklerschaften oder Urlaubsvertretungen.

Im Zweifel bleibt dem Käufer nichts anders übrig, als bestimmte Produkte oder auch Kundenverbindungen nicht mit zu kaufen und zu überführen. Das kann für beide Seiten sinnvoll sein. Der Verkäufer hat den Vorteil, dass das erhöhte Risiko nicht mit bei der Preisfindung einbezogen wird und der Käufer mindert sein zukünftiges Haftungsrisiko.

 

Kontakt:

Dr. Peter Schmidt
Consulting & Coaching –
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