Der gerichtlich zugelassene Rentenberater

Rentenberater sind überaus gefragte Leute. Auch für Finanzberater ergeben sich daraus Chancen. Darstellung eines Berufsbildes, das derzeit dramatisch an Bedeutung gewinnt…

Rentenberater sind überaus gefragte Leute. Auch für Finanzberater ergeben sich daraus Chancen. Darstellung eines Berufsbildes, das derzeit dramatisch an Bedeutung gewinnt.

Dass der Altersdurchschnitt unserer Gesellschaft zunimmt, ist nicht zu übersehen. Im Gefolge dieses Prozesses sind auch die öffentlich ausgetragenen Polit-Diskussionen um den Pflegenotstand und die Altersarmut unüberhörbar. Und wahrnehmbar ist folglich auch der vielerorts verbreitete Zweifel, ob die Menschen – immer öfter mit komplizierten Erwerbsbiografien – in dem Geflecht von Rentenberechnungen, Anrechenbarkeiten, Optimierung der Altersvorsorge oder Finanzierungen überhaupt noch etwas richtig machen können, um das Lebensende in Würde und Sicherheit zu erleben.

Kein Wunder, dass Rentenberater derzeit Hochkonjunktur haben. Und: Weil immer mehr Menschen dem Ende ihrer Erwerbstätigkeit entgegenstreben, werden noch viele weitere Renten-Experten gefragt sein. Ein ideales zusätzliches Betätigungsfeld für Versicherungsberater und Bankkaufleute, Steuer- und Rechtsfachwirte, Steuerberater und Rechtsanwälte sowie bAV- und Personalexperten.

Doch eine normale Ausbildung zum Bank- oder Versicherungskaufmann oder auch ein Jura-Studium reicht nicht, um ein gerichtlich zugelassener Rentenberater zu werden. Und das sollte der Anspruch sein.

Attraktives und Vielfältiges Aufgabenspektrum

Denn Rentenberater beschäftigen sich mit einem attraktiven und vielfältigen Aufgabenspektrum. Bei der unabhängigen und individuellen Analyse der Versorgungssituation des Klienten werden die Kompetenzen verschiedener Beratungsfelder vereint. So erstellen Rentenberater sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen für Unternehmen und Privatpersonen. Zum Verantwortungsbereich gehört außerdem die rechtssichere Ausarbeitung von Altersteilzeitmodellen und Vorruhestandsregelungen für Unternehmen und deren Mitarbeiter. Zugleich sind Rentenberater eine wichtige Anlaufstelle für die Überprüfung von Rentenbescheiden, wobei sie sich auch mit der Kontenklärung ihrer Mandanten beschäftigen.

Vertrauensperson für Mandanten

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem sozialen Entschädigungsrecht, worüber fachkundige Auskunft erteilt wird. Zusätzlich dürfen Rentenberater weitere sozialversicherungsrechtliche Fragen wie z.B. zur Erwerbsminderung beantworten. Dabei etablieren sie sich als Vertrauenspersonen u.a. für Freiberufler, Selbstständige und Existenzgründer und dürfen ihre Mandanten vor Sozial- und Landesgerichten vertreten. Gerichtlich zugelassene Rentenberater sind befugt, sowohl Gutachten zum Versorgungsausgleich zu verfassen als auch Versorgungswerke in der bAV zu erstellen und bei Statusfeststellungsverfahren zu unterstützen.

Um diese Themenfelder hinlänglich bewältigen zu können, braucht es eine umfängliche Zusatzausbildung. Zu den Lehrbereichen gehören Grundlagen der gesetzlichen Sozialversicherung mit Schwerpunkt Rentenversicherung, das Verfahrens- und Prozessrecht, das genannte breite Aufgabenspektrum eines Rentenberaters sowie die Schnittstelle zur betrieblichen Altersversorgung.

Es soll sich lohnen. Denn mit einem Zertifikat zum erfolgreich absolvierten Rentenberater-Lehrgang hat der Absolvent anderen Finanzberatern einiges voraus. Es dürften sich manche Türen öffnen.

 

Kontakt:

Ulrike Hanisch
CAMPUS INSTITUT
Keltenring 11
82041 Oberhaching

Telefon: 089 62833825
E-Mail: info@campus-institut.de
Web: www.lehrgang-rentenberater.de