IDD-Einführung: Neue Pflichten, neue Chancen

Nun ist es soweit: Die IDD ist da. Seit dem 23. Februar gelten im Versicherungsvertrieb neue Regeln. Höchste Zeit für Makler und Versicherungsberater, sich auf die veränderte Situation einzustellen. Die erweiterten Pflichten zu verinnerlichen – und die neuen Chancen zu nutzen…

Nun ist es soweit: Die IDD ist da. Seit dem 23. Februar gelten im Versicherungsvertrieb neue Regeln. Höchste Zeit für Makler und Versicherungsberater, sich auf die veränderte Situation einzustellen. Die erweiterten Pflichten zu verinnerlichen – und die neuen Chancen zu nutzen.

Das Stichwort IDD geistert schon so lange durch die Fachdiskussion, kaum zu glauben, dass es jetzt tatsächlich ernst wird. Ursprünglich als Werkzeug zur Harmonisierung des europäischen Versicherungsmarktes gedacht, hat der Gesetzgeber die deutsche Umsetzung mit verschiedenen Maßnahmen zum Verbraucherschutz angereichert. Das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag Merkel III die Honorarberatung in Deutschland zu stärken, ist in der nun in Kraft tretenden Version ebenfalls zu finden. Es gibt also einiges zu wissen und zu beachten – und keine Sorge: Längst nicht alle Nachrichten sind schlecht.

Neue Besen kehren anders

Von besonderer Bedeutung für Makler und Versicherungsberater dürften die Regularien zur Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten sein, beispielsweise eine aufgeschobene private Rentenversicherung der dritten Schicht mit Überschussbeteiligung gegen laufende Prämie.

Im Rahmen dieses Beratungsprozesses fließen umfangreiche, neue Pflichten ein. Es sind beim Kunden ausführliche Informationen zu den Kategorien „finanzielle Verhältnisse des Kunden“, „Anlagezielen und Risikotoleranz des Kunden“ und „Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden“ einzuholen. Darauf aufbauend hat der Makler und Versicherungsberater dem Kunden eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommen detaillierte Informationspflichten zum empfohlenen Produkt, darunter die Information darüber, ob er dem Versicherungsnehmer eine regelmäßige Beurteilung der Eignung des Versicherungsanlageproduktes bietet. Zudem sind vom Makler und Versicherungsberater besondere Anforderungen beim Umgang mit Interessenskonflikten zu erfüllen. Mit praxisnaher Übersetzung der weitreichenden Gesetze und Verordnungen, Hilfestellung bei der entsprechenden Optimierung der Beratungsstrecke und mit einem benutzerfreundlichen Tool zur Geeignetheitsprüfung, lassen sich diese neuen Herausforderungen gut bewältigen.

Auch die neuen Weiterbildungsverpflichtungen sind bei näherer Betrachtung moderat. Anstelle des aus freien Stücken genutzten Punktesystems wird jetzt in Stunden gerechnet – kein allzu großer Unterschied. Die zentrale Neuerung liegt in der verbindlichen Verpflichtung, die die Freiwilligkeit ablöst. In einem Markt, der sich durch Regulierung und die Politik der Produktgeber laufend verändert, ist Weiterbildung ohnehin notwendig. Die meisten Makler und Versicherungsberater haben sich bisher auch schon regelmäßig fortgebildet, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Schlau machen – Chancen nutzen

Natürlich steckt in beiden Bereichen, Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten und Weiterbildung, der Teufel im Detail. Man kann nur jedem empfehlen, sich umfassend schlauzulesen, mit Kollegen zu sprechen und Webinare und Fortbildungen zu belegen. Auch für Honorar-Finanzberater und solche, die es werden wollen, gibt es ein umfangreiches Seminarprogramm, das sämtliche Neuerungen im Detail erläutert und konkretes Handlungswissen und Lösungen für die Praxis vermittelt. Zudem wurde bereits das IDD-Handbuch veröffentlicht, das Berater als Einführung und Nachschlagewerk begleitet.

Schließlich wird es nach den neuen Regeln noch einfacher, neben der Arbeit auf Provisionsbasis ein Honorar-Geschäft aufzubauen. Die Gelegenheit war noch nie günstiger – der beste Zeitpunkt ist jetzt.

 

Kontakt:

Heiko Reddmann
Geschäftsführer
HonorarKonzept GmbH
Herzberger Landstr. 25
37085 Göttingen

Tel: 0551 4882966
Fax: 0551 4882977
E-Mail: service@honorarkonzept.de
Web: www.honorarkonzept.de