Immobiliendienstleister – neue Regulierungen, neue Risiken

Seit 2016 hat sich auch für die Immobilienbranche Zug um Zug die Welt verändert. Aber wer kennt schon die neuen Haftungsrisiken, die sich aus den jüngsten Bestimmungen ergeben? Ein Überblick…

Seit 2016 hat sich auch für die Immobilienbranche Zug um Zug die Welt verändert. Aber wer kennt schon die neuen Haftungsrisiken, die sich aus den jüngsten Bestimmungen ergeben? Ein Überblick.

Wenn der Gesetzgeber Finanzdienstleistungen reguliert, dann sollten die betroffenen Marktteilnehmer, die Berater, schon mal genauer hinsehen. Und dann nicht nur die notwendigen Umstellungen in den jeweiligen betrieblichen Prozessen vornehmen, sondern sich auch über die Konsequenzen Klarheit verschaffen.

Über die veränderte Welt für die Berater und Vermittler von Versicherungen und Anlageprodukten hat der VSAV-Monitor ausführlich berichtet. Aber analog zu den Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern und -beratern hat die Politik auch Tätigkeiten im Immobiliensektor reguliert. Erst wurde in 2016 die Immobiliardarlehensvermittlung und /-beratung neu geordnet. In diesem Jahr folgte die Regulierung der Wohnimmobilienverwaltung und wurden neue Regeln für den Immobilienmakler aufgestellt.

Noch nicht betroffen beziehungsweise reguliert sind allein Darlehen außerhalb der Immobiliardarlehen und die Verwaltung von rein gewerblichen Objekten. Aber welche Konsequenzen folgen aus all diesen Regulierungen der verschiedenen Bereiche des § 34 GeWo und der angrenzenden Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen?

Für viele Immobiliendienstleister gilt es, sich Gedanken über die Einhaltung der neuen Gesetze und Auflagen, wie zum Beispiel der Fortbildungspflicht, zu machen. Denn: Wer kennt schon die jeweiligen Voraussetzungen für die neuen Zulassungen und die Abgrenzungen zwischen den einzelnen Zulassungen? Und dann sind da vor allem die in vielen Bereichen vorgeschriebene und zweifelsohne in allen Bereichen notwendige Absicherung der Haftung bei Vermögensschäden. Ganz entscheidend für die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (VSH) sind diese Themenfelder:

  • Unbegrenzte Nachhaftung auch im Nicht-Pflicht-Versicherungsbereich
  • Mitversicherung bei Löschung und Blockierung von Daten
  • Inklusion von Geldwäschegesetz-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Urheberrechts- und Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Eigenschadendeckung
  • Reputationsschadenversicherung
  • Nutzung des Internets und Herausgabe von Informationen
  • Verlängerte Fristen im Schadenfall
  • Einschluss berufsbezogener Nebenleistungen
  • Strafrechtsschutzdeckung über die VSAV-Mitgliedschaft
  • Neueste Bedingungen und Einbeziehung der gesetzlichen Vorgaben
  • Option zur Pflichtversicherungssumme oder höhere Deckungssummen
  • Höhere kostenfreie Mitarbeiterzahl für VSAV-Mitglieder
  • Bausteintarif, der punktgenau die Tätigkeit absichert und bei mehreren Tätigkeiten mit attraktiven Nachlässen agiert

Aber wie immer gilt: Ohne Beratung geht es nicht. Ob Finanz- oder Immobiliendienstleister, beide sollten sich konkrete Vorschläge für die persönliche Situation der Berater und Vermittler kostenfrei errechnen lassen. Dazu kann dieser Fragebogen genutzt werden. Weitere Informationen über die VSAV-Mitgliedschaft mit dem kostenfreien Strafrechtsschutz finden Sie hier.


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Ralf Werner Barth
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