Nach DIN-Norm zertifiziert – einfach weniger Haftungsrisiko

Die kommende DIN Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privatkunden“ schützt Verbraucher und Vermittler gleichermaßen. Wie wirkt sich zertifiziertes normkonformes Arbeiten auf die Beraterhaftung aus? Ein Gespräch zwischen VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth und Dr. Klaus Möller, Initiator der Norm und Geschäftsführer des Zertifizierers Defino Institut für Finanznorm…

Die kommende DIN Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privatkunden“ schützt Verbraucher und Vermittler gleichermaßen. Wie wirkt sich zertifiziertes normkonformes Arbeiten auf die Beraterhaftung aus? Ein Gespräch zwischen VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth und Dr. Klaus Möller, Initiator der Norm und Geschäftsführer des Zertifizierers Defino Institut für Finanznorm.

Ralf Werner Barth: Dr. Möller, die kommende DIN Norm 77230 mit dem Namen „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ ist auf der Zielgeraden. Welche Bedeutung hat sie für Vermittler und Verbraucher?

Dr. Klaus Möller: Zunächst, um Klarheit zu schaffen: Die DIN Norm 77230 ist keine Regulierung seitens des Gesetzgebers, sondern ein praxisorientiertes Werkzeug für eine Tätigkeit, die Berater und Vermittler eh erledigen müssen. Eine Bestandsaufnahme, eine Bedarfsermittlung. Was sie aber bedeutet, lässt sich am besten in den Worten des bekannten Verbraucherschützers Hermann-Josef Tenhagen im Interview mit dem Deutschlandfunk wiedergeben. Er sagte sinngemäß: Verbraucher werden künftig leicht erkennen, wer gute Finanzberatung macht – und wer nicht.

Ralf Werner Barth: Das wirft automatisch die Haftungsfrage auf…

Dr. Klaus Möller: Ja, ganz eindeutig. DIN-Normen haben gesetzesergänzenden Charakter, sie gelten vor Gericht als vorweggenommene Gutachten. Der Nachweis, dass ein Vermittler vollumfänglich nach der Norm gearbeitet hat, dürfte im Fall der Fälle vor Gericht sehr entlastend wirken. Wie es im Umkehrschluss aber auf Gerichte wirkt, wenn ein Berater nicht nachweisen kann, nach allgemein anerkannten Standards, wie die DIN-Norm, gearbeitet zu haben, mag sich jeder selbst vor Augen führen.

Ralf Werner Barth: Sie stellen als Besonderheit heraus, dass sich die Norm 77230 nur auf die Finanzanalyse bezieht, nicht auf die Beratung. Das wiederum ist für die Vermittler bedeutend, denn eine korrekte Diagnose ist die Basis für eine erfolgreich darauf aufbauende Therapie (Beratung und Umsetzung).

Dr. Klaus Möller: Das ist es, was ich eingangs meinte: Was ist, wenn der Vermittler zur Datenaufnahme beim Kunden wesentliche und wichtige Informationen gar nicht oder unzureichend abfragt? Dann ist durch das Abfrageergebnis die Basis gelegt für Fehler, die sich im Laufe der weiteren Ausarbeitungen für den Kunden noch wesentlich verstärken können. Arbeitet er nach DIN 77230, dann hat er genau das passende Instrument zur Fehlervermeidung – und damit zur Haftungsreduzierung.

Ralf Werner Barth: Häufige Fehlerquellen, die wir im Rahmen von Schadenbearbeitungen feststellen, sind mangelnde Kommunikation und unzureichende Information. Schafft die Finanzanalyse für solche Situationen mehr Klarheit und Transparenz?

Dr. Klaus Möller: Ja, und im Bedarfsfall jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar. Und das auch noch mit einer klaren Priorisierung. Ein Sparplan zur Finanzierung von Töchterleins Auto sollte nicht stattfinden, ohne dass zuvor alle existenziellen Risiken abgedeckt sind. Eine Fehlberatung am tatsächlichen Bedarf des Kunden vorbei würde also sofort auffallen. Nun aber eine Gegenfrage an Sie als Spezialmakler für Vermögenschadenhaftpflichtversicherungen: Müsste sich nicht ein Defino-Zertifikat für normkonformes Handeln auch vorteilhaft auf die VSH-Prämie auswirken?

Ralf Werner Barth: Gute Berater und Vermittler achten bei ihrer VSH weniger auf den Preis als auf einen vollumfänglichen Deckungsschutz. Jedoch: Die VSH-Versicherer sollten erkennen können, dass sich auch für sie bei nachgewiesen normkonformem Handeln das Haftungsrisiko reduziert: wegen der Eliminierung ganz grundsätzlicher Fehlerquellen und wegen der anzunehmenden Wirksamkeit vor Gericht. Beides könnte sich später auch in der Prämie oder in Leistungsboni widerspiegeln. Vorausgesetzt, der Berater weist nach, dass er normkonform arbeitet. Wir jedenfalls verhandeln gegenwärtig dieses Thema mit den VSH-Versicherern.


Dr. Klaus Möller
Geschäftsführer

Ralf Werner Barth
Vorstandsvorsitzender VSAV e. V.