Soli-Wegfall und Förderinstrumente: Jetzt das Geschäft von morgen vorbereiten

Ganz spannend und vielfach unterschätzt wird der Wegfall des Soli zum neuen Jahr. Hubertus Schmidt, unser langjähriger Netzwerkpartner und Chef des Softwarehauses Finanzportal24 weiß, wie Finanzberater daraus einen regelrechten Umsatzturbo machen können. Hier geht es zu seinem sehr lesenswerten Beitrag „Soliabschaffung bietet neue Beratungsansätze“.

Mit dem kommenden Jahreswechsel wird der Soli für fast 90% der Erwerbstätigen abgeschafft oder erheblich gemindert sein. Im Zusammenspiel mit staatlichen Förderungen und begünstigten Produkten ergeben sich ganz neue Möglichkeiten. Berater sollten ihre Kunden heute schon darauf ansprechen, denn noch sind die Hebeleffekte wenig bekannt.

Nach zähem Ringen hat sich die Bundesregierung im Jahr 2019 auf eine drastische Erhöhung der Freigrenzen ab dem 1. Januar 2021 auf die Abführung des seit 1991 bestehenden Solidaritätszuschlags geeinigt. Nach drei Jahrzehnten, in denen häufig über ihn diskutiert wurde, hat der sogenannte „Soli“ quasi ausgedient. Für über 35 Millionen Menschen in Deutschland bedeutet dies eine Senkung der Steuerlast und somit effektiv am Ende des Monats mehr Geld im Portemonnaie.

Die neue Regelung und deren Auswirkungen

Auf Bruttojahreseinkommen von Arbeitnehmern bis circa 73.000 Euro (verheiratete bis etwa 151.000 Euro) entfällt zukünftig die Erhebung des 5,5-prozentigen Zuschlags auf die Einkommenssteuer vollständig. In einer sogenannten „Gleit- oder Milderungszone“ für Einkommen bis ca. 109.000 Euro (ca. 221.000 Euro) wird der Solidaritätszuschlag – ansteigend und anteilig – auf darüberliegende Einkommen unverändert in voller Höhe fällig.

Umgerechnet auf die Bevölkerung profitieren somit etwa 33,7 Millionen Steuerpflichtige (auch Selbstständige) von der vollständigen und rund 2,8 Millionen von der anteiligen Abschaffung des Soli. Für etwa 2 Prozent der Bevölkerung, die über diesen Einkommensgrenzen liegen, ändert sich bezogen auf den Solidaritätszuschlag dagegen nichts.

Absatzchancen im Vertrieb

Im Finanzvertrieb ergeben sich durch diese Änderung vielfältige Möglichkeiten, denn für die größte Gruppe, Personen mit einem Jahreseinkommen von 30.000 bis 40.000 Euro, bedeuten die neuen Freigrenzen ein Nettoplus von ungefähr 20 bis 30 Euro pro Monat.

Das kann für einen durchschnittlichen Privathaushalt schon eine ganze Menge ausmachen. Kunden fällt es noch immer oft schwer die finanziellen Mittel für eine ausreichend hohe, zusätzliche Altersversorgung aufzubringen – in Zeiten von Corona mehr denn je. Ist der Vorsorge-Bedarf geklärt, reicht das aktuelle Einkommen oft nicht aus um die ermittelte Rentenlücke zu schließen. Viele Vermittler platzieren dann mit ungeförderten Produkten nur noch niedrige Sparbeiträge. Nun aber, so ergab unlängst eine Yougov-Umfrage, wollen zwei Drittel der Deutschen den Soli-Betrag in die Altersvorsorge stecken.

Und: Neben dem Plus aus dem Soli-Wegfall können Berater und Vermittler noch zusätzlich Liquidität schaffen. Die weiteren Entlastungen durch das Alterseinkünfte- und Bürgerentlastungsgesetz lassen sich mit einem Förderanalyse-Rechner schnell und einfach errechnen. (VSAV-Partner können im Zeitraum bis zum 30.11.2020 die Förderanalyse und viele weitere Rechentools hier kostenfrei testen.). Ganz häufig entstehen so monatliche Sparbeiträge von insgesamt etwa 100 Euro: Ein Umsatzturbo für den Vermittler, ein Lückenschließer für den Kunden.

Altersversorgung zum Nulltarif

Diese Effekte ermöglichen den Kunden also wesentlich höhere Sparleistungen und damit den Beratern einen völlig neuen Beratungsansatz – abseits von reinem Preisvergleich und Billigverkauf. Im Ergebnis ist sogar eine Altersversorgung zum Nulltarif möglich.

Vorausblickende Berater und Vermittler werden das Marktpotenzial erkennen. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit diesem komplexen Thema zu beschäftigen, um sich entsprechend bei den Bestandskunden und im jeweiligen Regionalmarkt zu positionieren.

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