Vorboten der erwarteten DSGVO-Abmahnungswelle?

Die Politik will der erwarteten Abmahnungswelle zur DSGVO einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Bis der aber kommt herrscht Unsicherheit. Die versuchen Aufkäufer von Adressdateien mit Trick-Angeboten auszunutzen…

Die Politik will der erwarteten Abmahnungswelle zur DSGVO einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Bis der aber kommt herrscht Unsicherheit. Die versuchen Aufkäufer von Adressdateien mit Trick-Angeboten auszunutzen.

Das Fax kommt wie ein behördliches Schreiben daher: Ein Formular mit einer Absender-Adresse wie zum Beispiel Datenschutz-Auskunftzentrale und einer scheinbar offiziellen Bearbeitungsnummer. Der Empfänger wird aufgefordert, das Formular innerhalb einer Frist auszufüllen und zurückzusenden. Erst bei sehr genauem Hinsehen wird klar, dass es sich hierbei um ein Fake-Schreiben handelt: Knappe 500 Euro wären bei Unterschrift und Rücksendung zu zahlen. Jährlich! Verbindlich für drei Jahre. Und die werden fällig, weil die Masche kein Betrug darstellt, ein Kaufmann auch das Kleingedruckte lesen sollte. Und auch ein selbständiger Vermittler ist letztlich ein Kaufmann.

Als Gegenleistung erhalte man ein Datenschutz-Leistungspaket, allerdings mit fragwürdigem Nutzen. Es ist davon auszugehen, dass gerade Klein-Unternehmen von derartigen Schreiben behelligt werden. Empfehlung: Direkt in den Schredder!

Überhaupt: Jahrelang kursierten Datensätze mit Adressen von Unternehmen, immer wieder weiterverkauft. Einmal in diesen Daten-Schwarzmarkt hineingeraten erhalten Unternehmen in feiner Regelmäßigkeit Fax-Angebote zum Aufkauf von Firmen-PKW, entgeltliche Einträge in Firmenregister, Druckerpatronen … der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Als Tipp für diejenigen, die das verständlicherweise zu sehr nervt, bleibt leider nur eins: Faxnummer ändern.

 

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Startklar – Rose Müller
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