Weiterbildungspunkte 2019 jetzt angehen

Wenn bei Maklern zum Jahresende das Jahresendgeschäft mit dem vorgeschriebenen Sammeln von Weiterbildungspunkten zusammenfällt, dann wird es hektisch. Aber richtig. Vorausschauend arbeitende Versicherungsmakler vermeiden das Chaos, indem sie schon jetzt auf Punktejagd gehen…

Wenn bei Maklern zum Jahresende das Jahresendgeschäft mit dem vorgeschriebenen Sammeln von Weiterbildungspunkten zusammenfällt, dann wird es hektisch. Aber richtig. Vorausschauend arbeitende Versicherungsmakler vermeiden das Chaos, indem sie schon jetzt auf Punktejagd gehen.

Im Februar 2018 ist bekanntlich das IDD-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten und § 7 VersVermV verpflichtet Versicherungsvermittler nunmehr zu 15 Zeitstunden Weiterbildung pro Jahr. Dies gilt übrigens auch für Mitarbeiter in der Vertragsverwaltung und Schadenbearbeitung. Wenn die zum Jahresende noch nicht erbracht sind, dann ist in Maklergesellschaften das Heulen und Zähneklappern groß.

Da ein Übertrag von Weiterbildungspunkten in Folgejahre nicht mehr möglich ist, sind große Lehrgänge zur pauschalen Erledigung der Weiterbildungsverpflichtungen für die nächsten Jahre keine Lösung mehr. Messeveranstalter haben für dieses Problem eine Antwort: Sie, beziehungsweise einige Aussteller, bieten ihren Besuchern einfach während des Besuchs die Möglichkeit zum Punktesammeln an – und wer den Überblick behält, hat am Jahresende die 15 Zeitstunden zusammen. Dabei sollte der Inhaber der Maklerfirma auch rechtzeitig an den Inndienst denken, der ja nicht immer an den Messeveranstaltungen teilnimmt.

Und: Der Makler sollte darauf achten, dass seine Firma die gesetzliche Nachweispflicht erfüllt. So sind Nachweise und Unterlagen der eigenen Weiterbildung und der zur Weiterbildung verpflichteten Angestellten auf einem dauerhaften Datenträger in den Geschäftsräumen des Versicherungsvermittlers aufzubewahren, das setzt übrigens cloudbasierten Anwendungen Grenzen. Die Weiterbildungen muss die Maklerfirma für Nachfragen der IHK fünf Jahre lang nach dem Ende des Kalenderjahres nachweisen können, in dem die Weiterbildung belegt worden ist. Verstöße gegen § 7 VersVermV stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 € geahndet werden, auch der Widerruf der Gewerbeerlaubnis könnte möglich sein.

Findige Versicherungsmakler lassen sich durch dieses Behördenmonster nicht im geschäftlichen Alltag irritieren und delegieren die Administration. Hierzu gehört die Erstellung eines Lehrplans für alle betroffenen Mitarbeiter und die Vorbereitung der Dokumentation des laufenden Jahres durch einen fachkundigen Bildungsdienstleister wie etwa dem norddeutschen Anbieter TUTOR-CONSULT.

Zum Autor:

Knut Einfeldt ist Geschäftsführer der TUTOR-CONSULT GmbH, Neumünster. Die TUTOR-CONSULT befasst sich als Unternehmensberatung unter anderem seit über 20 Jahren mit dem Consulting und der Qualifizierung von Finanzdienstleistern. Daneben werden Personalentwicklungsmaßnahmen und Lehrgänge für Finanzdienstleister sowohl für den Bereich Provisionsvermittlung wie auch Honorarberatung angeboten.

 

Kontakt:

Knut Einfeldt
TUTOR-CONSULT GmbH
Lindenstraße 64
24539 Neumünster

Tel: 04321 98460
Fax: 04321 984672
E-Mail: info@tutor-consult.de
Web: www.tutor-consult.de