Wortmarke „Webinar“: Abmahngefahr durch Rechte-Inhaber

Wichtiger Hinweis zum Ende dieser Ausgabe vom VSAV-Monitor: Meiden Sie ab jetzt den Begriff „Webinar“. Er ist zwar schon seit 2003 als Wortmarke geschützt, nun aber droht bei unerlaubter Nutzung eine Abmahnwelle. Was es damit auf sich hat, hier geht es zum Beitrag.

Eine Privatperson in Übersee hat die Rechte an dem Wort „Webinar“ erworben und will jetzt offenbar Kasse machen. Das Gegenmittel ist denkbar einfach.

Manche Begriffe haben sich mittlerweile so sehr in unserem alltäglichen Sprachgebrauch eingenistet, dass wir sie garnicht mehr als vergleichsweise junge Wortschöpfung wahrnehmen. Die meisten stammen aus dem „Denglischen“, gern im Marketing eingesetzt, auch um vielleicht ein bisschen anzugeben. „Marketing“ lässt sich übrigens auch mit „Vermarktung“ gut beschreiben, letzteres wirkt auf manche allerdings vielleicht etwas altmodisch, neudeutsch „old-fashioned“.

Manche Begriffe hingegen lassen sich schwer rein auf Deutsch ausdrücken, obwohl sie die Sache gut treffen. Beispiel ist der Begriff Webinar. Gerade in der Finanzdienstleistung dürfte ihn wohl jeder kennen. Der Begriff ist sogar so gut, dass er seit 2003 und noch bis zum Jahr 2030 geschützt ist. Wie es offiziell heißt: Beim Marken- und Patentamt in München als Wortmarke eingetragen.

Wiesbadener Kanzlei droht mit Abmahnungen

Darum hat sich bislang wohl noch niemand geschert, nun aber droht Ungemach. Denn vor rund einem Jahr hat eine Einzelperson in Kuala Lumpur die Wortrechte erworben – offensichtlich, um jetzt damit Kasse zu machen. Die Person wird von einer Wiesbadener Kanzlei anwaltlich vertreten.

Erste Webinar-Anbieter in Baden-Württemberg haben bereits Abmahnungen erhalten. Noch ist nicht davon auszugehen, dass der Markeninhaber bereits flächendeckend gegen die Nutzung des Begriffs „Webinar“ vorgeht. Um einfach lästigen Ärger zu vermeiden sollten alle Initiatoren und Anbieter von „Webinaren“ künftig den Begriff „online-Seminar“ verwenden. Ist zwar auch denglisch, aber ein Eindeutschen des Wortes „online“ wäre nun wirklich zu viel des Guten.

Sämtliche Informationen haben wir von Herrn Christian Schwalb von der Zukunft für Finanzberatung e.V. erhalten.

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