D&O-Versicherungen: Daran sollten auch Vereine und gemeinnützige Organisationen denken

Die Aufgaben der Mitarbeiter gemeinnütziger Organisationen wie Vereine, Verbände oder Stiftungen sind mit größeren Haftungsrisiken verbunden. Das gilt ebenso für die Kontrollorgane. Auf welche Haftungsrisiken in der Praxis zu achten sind, erläutert Melanie Greven von der AMEXPool AG mit Sitz im badischen Buggingen.

Im gemeinnützigen Bereich unterliegen auch ehrenamtliche Organmitglieder zahlreichen Pflichten, die mit einem persönlichen Haftungsrisiko verbunden sind. Mit dem Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen wurde zwar für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände eine Haftungsbegrenzung gegenüber Dritten und auch gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern eingeführt.

Die Haftungsbegrenzung greift allerdings nur, wenn die Schadenverursachung lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt die Haftungslage hingegen unverändert gegenüber der Rechtslage vor der neuen Regelung des § 31a Abs. 1 BGB.

Die Haftungsbegrenzung setzt weiter eine ehrenamtliche Tätigkeit voraus. Diese liegt nur dann vor, wenn die Vorstände entweder unentgeltlich tätig sind oder nicht mehr als 720 Euro jährlich als Vergütung erhalten.

Haftungsansprüche können auf Grund von Pflichtverletzungen entstehen, die aus Verstößen gegen Gesetz, Vertrag, Satzung oder Vereinsordnung resultieren. Insolvenzverschleppung, Verletzung steuerlicher Pflichten sowie die Abgabe falscher Spendenbescheinigungen sind nur einige der möglichen Haftungsfälle. Sie können sogar zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.

Eine D&O-Versicherung für Vereine und  für gemeinnützige Organisationen ist für Vereinsvorstände oder Stiftungsvorstände eine sinnvolle Absicherung und unseres Erachtens notwendig.

Eine gute D&O-Lösung schließt sowohl die grobe Fahrlässigkeit als auch den bedingten Vorsatz ein.

Für Vereine besteht die Möglichkeit, eine Vermögensschadendeckung in die D&O-Versicherung zu integrieren.

Ein weitreichender Versicherungsschutz enthält unter anderem folgende Merkmale:

  • nur direkter Vorsatz (dolus directus) als Haftungsausschluss
  • Freie Anwaltswahl
  • Lange Schadennachmeldefrist
  • Organisationsrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz bei konkreten oder möglichen D&O-Schadenfällen
  • Übernahme vorbeugender Rechtskosten
  • Unbegrenzte Rückwärtsdeckung
  • Übernahme von Kosten zur Minderung des Reputationsschadens
  • Verzicht auf Kündigung im Schadenfall.

Ein gutes Deckungskonzept sollte darüber hinaus noch ein exzellentes Preis- Leistungsverhältnis bieten.
 

Melanie Greven  

AMEXpool AG, Im Mittelfeld 19, 79426 Buggingen

Telefon: 07631 36400, E-Mail: info@amex-online.de,Web: www.amex-online.de