Geldwäschegesetz: Worauf Finanzvermittler achten müssen

Beim Geldwäschegesetz laufen bald wichtige Übergangsfristen aus. Was das für Vermittler bedeutet, erläutert Stephan Michael, Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Beim Geldwäschegesetz laufen bald wichtige Übergangsfristen aus. Was das für Vermittler bedeutet, erläutert Stephan Michael, Fachanwalt für Versicherungsrecht, den wir hiermit zitieren.

Neben verschiedenen Unternehmen können auch Vermittler vom Geldwäschegesetz (GWG) betroffen sein. Dabei differenziert das Gesetz nach unterschiedlichen Vermittlergruppen: Grundsätzlich sind Immobilienmakler immer verpflichtet, sich zu registrieren. Bei Versicherungsvermittlern ist die Lage komplexer: „Diese sind nur dann Verpflichtete des GWG, wenn sie Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückverkehr, Darlehen von Versicherungsprodukten oder Kapitalisierungsprodukte vermitteln“, sagt Rechtsanwalt Stephen Michael. „Finanzanlagenvermittler sind nur zu erfassen, wenn sie auch Anlagen vermitteln, die von Personen vertrieben oder emittiert werden, die in Deutschland keine Zweigniederlassung oder größeren Unternehmensstandort haben.“

Zum 1. Januar 2024 tritt eine neue Registrierungspflicht in Kraft. „Alle Verpflichteten nach dem GWG müssen sich bis dahin auf dem Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktions-Untersuchungen registrieren“, erklärt Michael. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter diesem Link