Mehr Sicherheit durch die „erweiterte“ Bauträgerhaftpflicht-versicherung

Nach so viel Ausblick auf 2021 zum Abschluss noch ein Thema aus der Gegenwart: Die Unzulänglichkeiten in der Bauträgerhaftpflichtversicherung und welche Lösung es dafür gibt. Der Beitrag stammt von Herrn Julian Platzek, Vertriebsleiter bei der AIA AG.

Eine Vielzahl von Bauträgern, die mithilfe eigener Architekten die notwendigen Planungs- und sonstigen Architektenleistungen erbringen, befinden sich im Glauben, dass die herkömmliche Absicherung der Bauträgerhaftpflichtversicherung ausreichend sei – doch dieser Glaube täuscht und kann teuer werden.

Eigentlich könnten sich Bauträger mit ihrer normalen Bauträgerhaftpflichtversicherung in Sicherheit wiegen und gemütlich zurücklehnen. Eigentlich - wenn da nicht das Risiko bestünde, dass auch die hauseigenen Architekten oder Ingenieure Objektschäden verursachen können. Für deren Leistungen bietet die Bauträgerhaftplicht nämlich keinen Versicherungsschutz.  Auch eine Berufshaftpflichtversicherung ist für solche Architekten-/ Ingenieurleistungen nicht ausreichend.

Im Klartext: Eine einfache Bauträger-/Betriebshaftpflichtversicherung deckt nur einen kleinen Teil des erforderlichen Versicherungsschutzes ab. Nicht aber die eigenen Architektur- und Ingenieurleistungen.

Zur Lösung dieses Problems hält der Markt das Versicherungsmodell der „erweiterten“ Bauträgerhaftpflichtversicherung bereit.

Die erweiterte Bauträgerhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Bauträger, Generalübernehmer oder auch Generalunternehmer mit eigenen Architekten- oder Ingenieurleistungen (gilt auch für mehrere Firmen mit gleichen Inhabern oder gleichem Personal, beispielsweise die Bauträger GmbH, dessen Inhaber ein Architekturbüro unterhält).

Versichert werden können die Architekten/-Ingenieurleistungen des Inhabers, der Angestellten, der Vorstände oder sonstiger Personen, die mit dem Bauträger in irgendeiner Weise verbunden sind.

Versichert gelten insbesondere auch Schäden am Objekt durch fehlerhafte eigene Architekten- oder Ingenieurleistungen (zum Beispiel Planung, Bauleitung, etc.). Hierfür besteht Versicherungsschutz auch während der Bauzeit, frühestens jedoch ab Kaufvertragsdatum. Sofern auf dem Grundstück des Käufers gebaut wird, besteht ab Beginn der Versicherung bzw. ab Leistungsbeginn Versicherungsschutz.

Umfang des Versicherungsschutzes:

  • Betriebshaftpflichtversicherung für Bauträger und Generalübernehmer
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Haftpflicht für Bauunternehmer, sofern eine Bausumme von 20.000 Euro je Bauvorhaben nicht überschritten wird
  • Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure

Die Beitragsberechnung in der erweiterten Bauträgerhaftpflichtversicherung erfolgt über die gewünschte Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung und die Höhe der Jahresnettobausumme (Bausumme abzüglich Mehrwertsteuer).

Vorteile:

  • Versicherungsnehmer ist der Bauträger bzw. Generalübernehmer.
  • Mitversichert sind die eigenen Architekten- oder Ingenieurleistungen und die Architekten- oder Ingenieurleistungen von personell oder finanziell verbundenen Architektur- oder Ingenieurbüros.
  • Schäden am Objekt sind bedingungsgemäß im Zusammenhang mit der Versicherung der Architekten- Ingenieursleistungen mitversichert.
  • Schutz bereits während der Bauzeit (beim Bauträger ab Kaufvertragsdatum, beim Generalübernehmer ab sofort).

Fazit: Die „erweiterte“ Bauträgerhaftpflichtversicherung bietet einen umfangreichen Schutz, den jeder Bauträger haben sollte, wenn er langfristig die möglichen finanziellen Risiken von Objektschäden auf ein Minimum reduzieren möchte.

Kontakt:

AIA AG
Julian Platzek
Kaistr. 13
40221 Düsseldorf

Tel: 0211 4936554
Fax: 0211 49365154
E-Mail: julian.platzek@aia.de
Web: https://www.aia.de/