Transparenzregister: Eintrag verhindert hohe Bußgelder

Dringender Hinweis vom VSAV e.V. an alle Mitglieder und Leser des VSAV-Monitors.: Alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften müssen sich im Transparenzregister registrieren. Der Beitrag „Eintrag verhindert hohe Bußgelder“ zeigt, dass es gilt hohe Bußgelder zu verhindern.

Seit dem 1. August 2021 müssen alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten ermitteln und aktiv dem Transparenzregister zur Eintragung melden.  

Das Transparenzregister wird von der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt. Verstöße gegen die Transparenzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld von bis zu 150.000 Euro geahndet werden. Das Transparenzregister soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern.

Es wird in elektronischer Form geführt und enthält Eintragungen zu den wirtschaftlich Berechtigten von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen. Mit der zentralen Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten sollen die Eigentums- und Kontrollstrukturen der Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen nachvollziehbar gemacht werden.

Warum weisen wir als VSAV e. V. auf die zwingend notwendige Eintragung hin? Es gibt immer noch eine ganz beachtliche Anzahl an Unternehmen und Selbstständigen, welche den Pflicht-Eintrag offensichtlich nicht wahrgenommen haben. Mittlerweile schreibt die Behörde, die das Transparenzregister führt, Unternehmen und Selbstständige ganz gezielt an, mit entsprechender Bußgeldandrohung.

Tipp vom VSAV e.V.: Handeln Sie, bevor es teuer wird!