Versicherungsmakler: Formulierung „unabhängig“ sorgt für Probleme

Auch der nachfolgende Hinweis für Versicherungsmakler, die mit ihrer „Unabhängigkeit“ werben, ist nicht neu, aber wohl noch nicht überall angekommen. Versicherungsmakler können rechtliche Probleme bekommen, wenn sie diese Formulierung verwenden. Denn immer wieder kommt es zu Abmahnungen. Wie Finanzberater mit diesem Thema umgehen sollten, erläutert ein Beitrag den wir über die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) erhalten haben.

Versicherungsmakler, die mit ihrer „Unabhängigkeit“ werben, können rechtliche Probleme bekommen. Denn immer wieder kommt es zu Abmahnungen. Wie Finanzberater mit diesem Thema umgehen sollten, erläutert die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM).

Wer als Versicherungsmakler den Begriff unabhängig oder andere ähnliche Formulierungen verwendet, kann rechtliche Probleme bekommen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Abmahnungen. Darauf weist die IGVM hin. Laut den Urteilen des Landgerichts Köln und des Landgerichts Bremen ist es Versicherungsmaklern untersagt, mit dem Begriff „unabhängig“ zu werben oder es so darzustellen, als wäre man in seiner Beratung unabhängig. Allerdings sind diese Urteile noch nicht rechtskräftig.

Das hindert Verbraucherzentralen und in Zukunft vielleicht auch andere Institutionen nicht daran, Abmahnungen zu versenden. Noch steht die endgültige Rechtsprechung nicht fest. Das spielt aber bis zur endgültigen Klärung keine Rolle. Stattdessen sollten Versicherungsmakler alternativ Formulierungen verwenden, die Status und Rolle angemessen widerspiegeln. Die IGVM berät Makler, wie sie mit dem Thema umgehen können.

Weitere Informationen:
Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM)
Peter Leibold
(1. stellvertretener Vorsitzender)
Telefon +49 7242 – 95 333 4
Telefax +49 7242 – 95 333 5
E-Mail: peter.leibold@igvm.de