Protestaktion: VSAV unterstützt AfW-Aufruf

Die Bundesregierung will die 34 f-Berater unter die Aufsicht der BaFin stellen. Der VSAV meint schon lange, dass dies keine bessere Kontrolle bedeutet und unnötig hohe Kosten verursacht. Am Ende würde sogar der Verbraucherschutz Schaden nehmen. Deshalb unterstützt der VSAV jetzt eine geplante Protestaktion des Vermittlerverbandes AfW.

Die Bundesregierung will die 34 f-Berater unter die Aufsicht der BaFin stellen. Der VSAV meint schon lange, dass dies keine bessere Kontrolle bedeutet und unnötig hohe Kosten verursacht. Am Ende würde sogar der Verbraucherschutz Schaden nehmen. Deshalb unterstützt der VSAV jetzt eine geplante Protestaktion des Vermittlerverbandes AfW.

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung wendet sich mit einem Appell an Finanzberater. Diese sollen bei ihrem Bundestagsabgeordneten (MdB) vorstellig werden und ihn auf die exorbitanten Kosten aufmerksam machen, den der voraussichtliche Aufsichtswechsel über Finanzanlagenvermittler gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und der Honorar-Finanzanlagenberater gemäß Paragraf 34h GewO zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verursachen wird.

Vermittler sollten den für sie “zuständigen” Abgeordneten identifizieren und einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren. In diesem sollten sie dem MdB dann erklären, dass das Gesetz als besonders eilbedürftig eingestuft wird und es daher immer schwieriger wird, noch Alternativen zur Bafin-Aufsicht in die politische Diskussion einzubringen. Die Vermittler sollen aber fordern, eine einheitliche Aufsicht unter dem bewährten Dach der Industrie- und Handelskammer (IHKs) einzuführen. Ansonsten sollen sie an den gesunden Menschenverstand appellieren, dieses Gesetz so nicht zu verabschieden.

Sowohl der Wirtschafts- als auch der Finanzausschuss des Bundesrates, als auch der Nationale Normenkontrollrat lehnen das Gesetz ab. Dies ist aber vielen Abgeordneten nicht bekannt. Ebenso wenig die Kostenexplosion, die viele Vermittler in den Ruin treiben können. Das wiederum heißt: Der Vermittlermarkt wird erheblich ausgedünnt und die Kunden in den Online-Vertrieb getrieben, zu Lasten des Verbraucherschutzes.

Weitere Informationen und Argumente hat der AfW auf einer Internetseite zusammengestellt.