bAV: Zeit zu wechseln

Immer klarer zeigen sich die Vorteile der versicherungsfreien bAV-Konzepte, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. bAV-Berater sollten sie nutzen.

Auch wenn die Fachpresse es nicht offen schreibt, aber zwischen den Zeilen ist deutlich das erkennbar, was Berater oder Makler schon längst erkannt haben: Die versicherungsbasierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) tritt auf der Stelle, ist schwer zu vermitteln. Hingegen kennen die Umsätze in dem versicherungsfreien bAV-Durchführungsweg, der „pauschaldotierten Unterstützungskasse“ (pdUK), nur eine Richtung: steil nach oben.

Das hat seine Gründe:

  • Die bAV-Beiträge verbleiben im Unternehmen und die Unternehmer profitieren von diesen Innenfinanzierungseffekten. Das bedeutet aus deren Sicht: kein Liquiditätsabfluss, sondern Liquiditätszugang – wichtig in Krisenzeiten.
  • Klar kalkulierbare Zahlungsströme. Die Auszahlung der bAV-Ansprüche erfolgt meist in einer Summe.
  • Die pdUK genießt Steuerbegünstigungen als anerkannte soziale Einrichtungen.
  • Kostengünstige, flexible und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, u.a. mit der Nettolohnoptimierung

Hohe AG-Zulagen von im Schnitt 60 Prozent, hohe Durchdringungsquoten von ca. 90 Prozent

Aufgrund der genannten betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Vorteile geben Arbeitgeber statt der gesetzlichen 15 Prozent Zulage freiwillig durchschnittlich etwa 60 Prozent hinzu.

Nicht nur deshalb ist mit einer pdUK die bAV-Durchdringungsquote in den Betrieben in der Regel viel höher als bei versicherungsförmigen bAV-Modellen: um die 90 Prozent. Sie ist es auch, weil …

  • … sich die bAV-Beiträge der Arbeitnehmer vom ersten Euro an verzinsen,
  • … die Renditen höher ausfallen als bei Versicherungen,
  • … die Ansprüche aus der U-Kasse durch den Pensionssicherungsfonds abgesichert sind.

Dennoch scheuen sich viele bAV-Berater, in den versicherungsfreien bAV-Durchführungsweg zu wechseln.

  • Trotz der hohen Verdienstmöglichkeiten,
  • trotz der Stornosicherheit,
  • trotz der Einfachheit dank der Unterstützung erfahrener Partner bei der rechtlichen und steuerlichen Umsetzung sowie der Überwachung der Zahlungsflüsse.

Wer sich entscheidet, das Geschäftsmodell auf Erfolg umzustellen, sollte diese Punkte verinnerlichen bzw. sicherstellen:

  • Der Wechsel bedeutet einen Paradigmenwechsel: weg vom reinen bAV-Verkauf hin zu mehr betriebswirtschaftlicher Beratung. Das Rüstzeug vermitteln erfahrene Referenten in Online-Schulungen.
  • Der Berater muss die Wirkweise der U-Kasse verstehen und auch darstellen können. Das ist viel einfacher als die meisten glauben, vergl. die Ausführungen oben. Kurz zusammengefasst: Die Belegschaft gibt dem Arbeitgeber quasi ein verzinsliches Darlehen. Dieses Darlehen setzt er sinnvoll ein, zum Beispiel zur Tilgung von Bankdarlehen oder zur Investition im Betrieb. Er muss mit den Beiträgen nur eine höhere Rendite erreichen als er als Zins verspricht (kostenneutraler Break-even). Überschüsse bleiben beim Arbeitgeber!
  • Und der Berater muss der Belegschaft erklären, dass er damit seinem Arbeitgeber etwas Gutes tut. Das bedeutet für die Betriebsangehörigen selbst mehr Arbeitsplatzsicherheit und der Arbeitgeber belohnt den Eintritt in die U-Kasse in der Regel mit hohen Zulagen. Und er muss aufzeigen, dass die Angestellte oder der Arbeiter eine höhere Rendite als bei Versicherungen bekommt, und das mit der Sicherheit eines Quasi-Sparbuchs.

Fazit: Gerade jetzt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten lohnt der Umstieg hin zu einer betriebswirtschaftlich überaus sinnvollen bAV – für Unternehmer und für bAV-Berater. Die Argumente sprechen klar und einfach für sich.

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