Spezial-Straf-Rechtsschutz – eine oft unterschätzte Leistung der VSAV-Mitgliedschaft
Ein unbegründeter strafrechtlicher Vorwurf kann jeden Unternehmer treffen – und dadurch Kosten in fünfstelliger Höhe verursachen. Warum der im VSAV e. V. enthaltene Spezial-Straf-Rechtsschutz zu den wertvollsten, zugleich aber am wenigsten bekannten Leistungen der Mitgliedschaft gehört, zeigt dieser Beitrag anhand realer Fälle aus der Vereinspraxis.
Unternehmer denken an viele Risiken – aber selten an das Strafrecht
Wer unternehmerisch tätig ist, muss sich sich regelmäßig mit Haftungsfragen, Vermögensschäden oder dem Schutz des eigenen Unternehmens beschäftigen. Ein Risiko wird dabei jedoch häufig unterschätzt: das Strafrecht.
Dabei muss niemand vorsätzlich handeln, um in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten. Bereits eine gezielte Strafanzeige eines missgünstigen Menschen, ein Missverständnis oder die Aussage eines Dritten in einem bestimmten Kontext kann ausreichen, damit die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet.
Für die Betroffenen beginnt damit eine absolute Ausnahmesituation. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Vernehmungen und die sofortige Suche nach einem erfahrenen Strafverteidiger bestimmen plötzlich den Alltag. Selbst wenn sich sämtliche Vorwürfe später als unbegründet herausstellen, bleiben häufig erhebliche finanzielle Belastungen sowie ein enormer persönlicher und psychischer Druck zurück.
Strafanzeigen werden zunehmend als strategisches Druckmittel eingesetzt
In der Praxis beobachten wir seit Jahren eine Entwicklung, die vielen Unternehmern nicht bewusst ist. Strafanzeigen dienen längst nicht mehr ausschließlich der Verfolgung tatsächlicher Straftaten. Immer häufiger werden sie auch eingesetzt, um in wirtschaftlichen Auseinandersetzungen zusätzlichen Druck aufzubauen.
Ehemalige Geschäftspartner, Wettbewerber oder geschädigte Kunden versuchen mitunter, zivilrechtliche Streitigkeiten auf strafrechtlicher Ebene zu verschärfen. Ob sich die Vorwürfe später bestätigen, ist zunächst zweitrangig. Bereits ein Anfangsverdacht kann genügen, damit Ermittlungen aufgenommen werden.
Für die Betroffenen bedeutet dies nicht selten Monate oder sogar Jahre voller Unsicherheit.
Ein Fall aus der Vereinspraxis
Wie gravierend die Folgen sein können, zeigt ein dokumentierter Fall aus der Vereinspraxis.
Nach dem Verkauf eines mittelständischen Unternehmens wurden zwei ehemalige Geschäftsführer mit umfangreichen strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass sämtliche Anschuldigungen unbegründet waren. Dennoch vergingen 58 Monate, bis das Verfahren endgültig abgeschlossen war.
Da gegen beide Geschäftsführer separat ermittelt wurde, musste jeder von ihnen durch einen eigenen spezialisierten Strafverteidiger vertreten werden. Allein die reinen Straf-Verteidigungskosten beliefen sich in dem Fall auf insgesamt über 58.000 Euro.
Hinzu kamen nahezu fünf Jahre erheblicher persönlicher Belastung, wirtschaftlicher Unsicherheit und zahlreicher Termine mit Anwälten und Behörden.
Am Ende wurden sämtliche Vorwürfe ausgeräumt. Die finanziellen Belastungen und die verlorene Zeit konnten den Betroffenen jedoch nicht zurückgegeben werden.
Gerade solche Fälle zeigen eindrucksvoll, dass nicht erst eine Verurteilung existenzbedrohend sein kann, sondern bereits das Ermittlungsverfahren selbst.
Warum das Strafrecht andere Spielregeln kennt
Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ihre bestehende Rechtsschutzversicherung im Ernstfall ausreichend Schutz bietet. Im Strafrecht gelten jedoch besondere Rahmenbedingungen und diese müssen gesondert in dem Vertrag mit vereinbart sein.
Bereits im Ermittlungsverfahren sollte grundsätzlich ein spezialisierter Strafverteidiger eingeschaltet werden. Diese hochqualifizierten Experten rechnen häufig nach Stundenhonoraren ab, die auch deutlich über den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegen können.
Besonders überraschend ist für viele Betroffene der Umstand, dass selbst wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, die entstandenen Verteidigungskosten selbst getragen werden müssen. Sie bleiben vollständig beim Beschuldigten – obwohl sich sämtliche Vorwürfe als unbegründet erwiesen haben.
Gerade deshalb kann ein leistungsstarker Spezial-Straf-Rechtsschutz im Ernstfall von existenzieller Bedeutung sein. Schon die VSAV-Strafrechtsschutz-Basisdeckung kann hierbei sehr hilfreich sein.
Ein weiterer Fall aus der VSAV-Praxis
Wie schnell auch völlig unbescholtene Unternehmer in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten können, zeigt uns ein dokumentierter Fall.
Ein VSAV-Mitglied betreute einen langjährigen Kunden ausschließlich in Versicherungsangelegenheiten. Im Gespräch fragte der Kunde zusätzlich nach einer Kapitalanlage. Das Mitglied erläuterte offen, welche Anlageform er selbst privat nutzte, machte jedoch gleichzeitig unmissverständlich deutlich, dass hierfür weder eine Beratung noch eine Vermittlung erfolgen könne, da ihm die erforderliche Zulassung fehlte.
Der Kunde wandte sich daraufhin eigenständig an den Anbieter und investierte dort.
Als die Kapitalanlage später scheiterte, nannte der geschädigte Anleger auf Forderung seines Anwaltes sämtliche Personen, die im Zusammenhang mit der Anlage jemals erwähnt worden waren. Auf diesem Weg geriet auch das VSAV-Mitglied in den Fokus der Ermittlungen. Da dadurch mehr als 3 Personen zusammenkamen, wurde gegen das Mitglied das Verfahren wegen des “Verdachts des bandenmäßigen Kapitalanlagebetrugs” eingeleitet.
Obwohl sich bereits früh abzeichnete, dass keinerlei straf relevantes Verhalten vorlag, dauerte es 17 Monate, bis das Ermittlungsverfahren vollständig eingestellt wurde.
Dank des im VSAV e.V. enthaltenen Straf-Rechtsschutzes stand dem Mitglied von Beginn an ein erfahrener Versicherer zur Seite. Gerade in einer derart belastenden Situation war dies eine enorme Entlastung und gab die notwendige Sicherheit, sich auf eine professionelle Verteidigung verlassen zu können.
Eine außergewöhnliche Leistung der VSAV-Mitgliedschaft
Aus genau diesen Erfahrungen heraus gehört der Spezial-Straf-Rechtsschutz seit vielen Jahren zu den festen Leistungen der VSAV-Mitgliedschaft.
Die Basisdeckung ist sowohl für ordentliche Mitglieder mit einem Jahresbeitrag von 60 Euro als auch für Netzwerkpartner mit einem Jahresbeitrag von 350 Euro ohne zusätzliche Versicherungsprämie enthalten.
Dieser besondere, kostenfreie Versicherungsschutz richtet sich weit über den Kreis der Finanz- und Versicherungsvermittler. Mitversichert sind unter anderem:
- Unternehmensberater
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Immobilienmakler und Hausverwalter
- Architekten und Bauingenieure
- IT-Dienstleister und Agenturen
- Handwerksbetriebe
- ambulante Pflegedienste
- Apotheken und Dentallabore
- zahlreiche weitere selbstständige Berufsgruppen
Eine vollständige Übersicht aller mitversicherten Berufsgruppen finden Sie unter:
www.vsav.de/berufsgruppen-strafrechtsschutz
Eine Empfehlung mit echtem Mehrwert
Viele Unternehmer wissen nicht, dass es einen derart umfassenden Spezial-Straf-Rechtsschutz gibt. Umso größer ist der Nutzen, wenn sie frühzeitig auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht werden.
Wenn Sie Unternehmer, Berater oder Selbstständige in Ihrem persönlichen oder beruflichen Umfeld kennen, empfehlen Sie ihnen diese besondere Leistung der VSAV-Mitgliedschaft. Sie helfen damit anderen, sich gegen ein häufig unterschätztes Risiko abzusichern, und können gleichzeitig über das VSAV-Empfehlungsprogramm am Wachstum unserer Verbandsgemeinschaft teilhaben.
Unser Fazit: Nicht erst eine Verurteilung kann existenzbedrohend sein. Bereits ein unbegründeter strafrechtlicher Vorwurf kann erhebliche finanzielle und persönliche Folgen nach sich ziehen. Genau deshalb gehört der Spezial-Straf-Rechtsschutz zu den wertvollsten – und zugleich am wenigsten bekannten – Leistungen der VSAV-Mitgliedschaft.
Über den VSAV e.V.
Der Vorstand des VSAV e.V. setzt sich seit vielen Jahren für die rechtliche und wirtschaftliche Absicherung von Unternehmern, Vermittlern und selbstständigen Beratern ein. Mit dem in den Beitrag der Mitgliedschaft enthaltenen Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet der VSAV e.V. seinen Mitgliedern eine Leistung, deren aussergewöhnliche Bedeutung häufig erst im Ernstfall sichtbar wird.
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und vom Autor fachlich geprüft und verantwortet.
Ralf Werner Barth
VSAV e.V.
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74193 Schwaigern
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E-Mail: info@vsav.de
Web: www.vsav.de
