Nun auch Versicherungsschutz bei KI-Nutzung und weiteren Nebentätigkeiten inkludiert!
Seit jeher profitieren VSAV-Mitglieder von exklusiven Sonderkonditionen bei der Vermögenshaftpflicht und von einer stetigen Anpassung des Tarifs an sich wandelnde Rahmenbedingungen und Branchenentwicklungen.
Ab Januar 2025 umfasst der Verbands-Tarif den Versicherungsschutz für zwei zusätzliche Bereiche:
1. die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)!
2. berufliche Neben-, Service- und Beratungsdienstleistungen
1. Zusatzleistung „KI-Nutzung“
Der Abschnitt „Einsatz des Internets“ in der Police wurde um Künstliche Intelligenz erweitert. Damit ist nun auch versichert, wenn KI als unterstützendes Hilfsmittel genutzt wird – vorausgesetzt, die KI trifft keine eigenständigen Entscheidungen.
2. Zusatzleistung „Nebentätigkeiten“
Ab 2025 umfasst der Tarif explizit auch Tätigkeiten wie
- Erstellung und Herausgabe von Flyern, Broschüren und Publikationen zu Werbe- und Vertriebszwecken
- Tätigkeiten als Autor, Blogger, Influencer, Dozent oder Referent
- Entsprechende Darstellungen im Internet
Dieser Passus bietet noch mehr Flexibilität in der beruflichen Ausrichtung – und begrenzt somit die berufliche Risiken.
Warum diese Erweiterungen wichtig sind:
Die Nutzung von KI und die zunehmende Digitalisierung eröffnen enorme Potenziale, bringen aber auch neue Herausforderungen und Risiken mit sich. Mit dem VSH-Best-Netto-Tarif des VSAV e.V. können sich unsere Mitglieder ganz auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, ohne Kompromisse bei ihrer beruflichen Haftung eingehen zu müssen.
Alle Vorteile auf einen Blick:
1. Zukunftssicherheit: Der Tarif bleibt auch technologisch aktuell
2. Flexibilität: Erweiterte Leistungen für moderne Tätigkeitsfelder
3. Sicherheit: Optimale Absicherung für digitale und KI-gestützte Arbeitsmethoden
Vermittler in anderen Tarifwerken, können über Info@conav.de anfragen, ob für sie die Leistungserweiterungen über den VSH-ON-TOP-SCHUTZ erhältlich sind.
Für weitere Informationen steht das Team der CoNav Consulting GmbH & Co. KG gerne zur Verfügung.
