Betriebliche Altersversorgung I: Chancen im fünften Durchführungsweg

Eines dieser großen Themen ist plötzlich wieder auch die betriebliche Altersversorgung (bAV). Da tut Beratung derzeit besonders not. Denn die Unternehmen sehen sich in der Zwickmühle, in der angespannten Lage einerseits Liquidität vorzuhalten, andererseits die Mitarbeiter weiter an sich zu binden. Und so sehen sich die Anbieter im fünften Durchführungsweg, die pauschaldotierte Unterstützungskasse, als Krisengewinner. Netzwerkpartner Manfred Baier, renommiertes Urgestein der pdUK-Branche, erklärt warum.

Berater im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge auf Versicherungsbasis haben es anhaltend schwer. Der fünfte und versicherungsfreie bAV-Durchführungsweg dagegen boomt. Was steckt dahinter?

Es fällt schon auf, wie sehr die Versicherungsindustrie seit Monaten in Sachen betrieblicher Altersvorsorge (bAV) auf die Werbetrommel haut. Die Vertriebsmotivation kommt nicht von ungefähr. Neugeschäft ist kaum möglich, schon garnicht in Corona-Zeiten mit Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit. Schlimmer noch: Jetzt brechen sogar die ersten Bestände weg. Warum auch sollte ein Unternehmen für ein paar läppische Vergünstigungen seine derzeit dringend benötigte Liquidität aufwenden, wenn die Firma gerade ganz andere Sorgen hat. Warum sollte ein Beschäftigter angesichts aktueller Sorgen gerade jetzt seinen Lohn anknabbern, nur um eine Miniverzinsung zu ergattern? Negativ-Nachrichten über darbende Pensionskassen tun ihr Übriges

Für bAV-Berater sind das schwierige Zeiten. Vielleicht ist es klug, die ausgetretenen Pfade zu verlassen und nach Alternativen zu suchen. Der fünfte bAV-Durchführungsweg, die pauschaldotierte Unterstützungskasse, ist eine solche Alternative. Denn dieser zugleich älteste Durchführungsweg gilt als Krisengewinner.

U-Kassen mit viel höheren Nutzen für Unternehmen als Versicherungen

Denn nach der Krise ist vor der Krise. Weil die bAV-Beiträge nicht abfließen sondern dem Unternehmen als Liquidität erhalten bleiben, erweisen sich Unternehmen mit einer U-Kasse weit krisenresistenter als andere. Geläufiger Name für die U-Kasse: Unternehmensbank. Neben diesem Innenfinanzierungseffekt verbuchen die Unternehmen noch eine ganze Reihe weitere betriebswirtschaftliche, bilanzielle und steuerliche Effekte. Das kommt gut an, wenn es darum geht, das Unternehmen sattelfest für die Zukunft zu machen und Mitarbeiter zu binden. Denn diese sehen ihre Altersvorsorge jeden Tag im Unternehmen arbeiten. Die Ansprüche der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der pdUK sind über den Pensionssicherungsverein PSV abgesichert.

Das geht so weit, dass Unternehmen – kombiniert mit einer klugen Nettolohnoptimierung – statt der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzulage von 15 Prozent nochmal 30 bis 50 Prozent, zuweilen sogar das Doppelte, beisteuern. Weil sie selbst in hohem Maße profitieren und die bAV durch kluges Zutun sogar zum Nulltarif anbieten können, zum Beispiel über eine Shopping Card. Gleichzeitig erreicht die pdUK in der Belegschaft regelmäßig eine Durchdringungsquote von rund 80 Prozent. Erfahrene bAV-Berater wissen, was das bedeutet. Und so erfreuen Anbieter sich von pdUK-Konzepten seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zweistelliger Zuwachsraten.

Lohnendes, stornofreies bAV-Geschäft

Das Thema ist komplex, deshalb sollten sich bAV-Berater an Dienstleister von tadellosem Ruf wenden, die mit ihrer eigenen (online-) Akademie die passende Ausbildung vermitteln und bei der Umsetzung beim Kunden die notwendige Unterstützung leisten. Das heißt: Der Dienstleister, der pdUK-Konzeptionär sollte alle notwendigen Disziplinen wir Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung aus einer Hand bieten können und keine dieser Verantwortlichkeiten an Dritte delegieren. Dann winkt ein in der Regel stornofreies Geschäft mit ansehnlichen Honorareinkünften. Wichtiger Tipp: Der Berater sollte darauf achten, dass bei einer möglichen Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Dienstleister, der oder die Kunden vertraglich beim Berater oder der Beraterin verbleiben.

Kontakt:

Manfred Baier
AUTHENT Recht & Steuer GbR
Marthastraße 16
90482 Nürnberg

Web: www.authent-gruppe.de