DIN-Entwurf zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Finanzberatung veröffentlicht

Unter Mitwirkung des VSAV-Beirates Hans Peter Wolter als Mitglied der Obmannschaft im DIN-Ausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ hat das Deutsche Institut für Normung ein ganz wichtiges Instrument zur Umsetzung der EU-Vorgaben zur Abfrage von ESG-Präferenzen geschaffen. Dies war nötig geworden, weil die EU-Vorschriften bereits ab dem 2. August scharf gestellt werden – aber kaum jemand in der Finanzberatung weiß, wie er oder sie dieses komplexe Thema angehen soll oder kann. Die Finanzbranche hat jetzt noch bis Mitte Juli Zeit, den Entwurf für das ESG-Modul innerhalb der DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ zu kommentieren und Optimierungsvorschläge einzubringen. VSAV-Netzwerkpartner Dr. Klaus Möller vom DEFINO Institut für Finanznorm erklärt in seinem Beitrag, was es damit auf sich hat.

Neuer DIN-Standard hilft Verbrauchern und Vermittlern gleichermaßen. Vorlage des Norm-Entwurfs ist für die Öffentlichkeit bis Anfang Juli beim DIN einsehbar.

Nach hochkarätiger Mitwirkung von großen Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlage-Gesellschaften, Vertrieben, Maklern, Verbänden, Nachhaltigkeits-Experten, Verbraucherschützern und Wissenschaftlern hat das Deutsche Institut für Normung DIN nun den Entwurf eines Moduls „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ veröffentlicht. Das ESG-Modul soll nach den Vorstellungen der Initiatoren zukünftig als Bestandteil der ganzheitlichen DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, aber auch losgelöst davon, anwendbar sein.

Die modulare Erweiterung der „Basis-Finanzanalyse“ begründen die Ausschuss-Mitglieder damit, dass Nachhaltigkeitspräferenzen Einstellungen und Verhalten von Menschen beeinflussen und deshalb einen Teil der Lebenssituation des analysierten Privathaushalts ausmachen. Daher werden die Verbraucher sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden. Das geplante ESG-Modul soll Verbrauchern Schutz vor manipulativer Abfrage gewähren und ihnen ermöglichen, sich weitgehend unbeeinflusst über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden.

Klar strukturierter Abfrageprozess gibt Verbrauchern und Beratenden Sicherheit

Das ESG-Modul schafft einen klar strukturierten, verständlichen Abfrageprozess zur Nachhaltigkeitspräferenz. Das war nötig geworden, weil die EU-Gesetzesvorlage in der Beratungspraxis durch die einzelnen Finanzdienstleister aufgrund ihrer Komplexität kaum umzusetzen war - aber bereits ab 2. August 2022 gilt. Mit Verabschiedung der endgültigen Fassung des ESG-Moduls wird der Finanzberatungsbranche ein Instrument zur Verfügung stehen, das im Beratungsalltag einfach und flexibel zu handhaben sein wird und den Beratenden wie auch den Verbrauchern die Sicherheit einer gesetzeskonformen Finanzberatung gibt.

Der Entwurf des ESG-Moduls liegt der Öffentlichkeit bis zum 6. Juli 2022 zur Einsicht und Stellungnahme vor (https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe und https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe/ne-stellung/wdc-beuth:din21:354206130). Anschließend können noch etwaige Optimierungen eingearbeitet werden, so dass das Norm-Modul im August 2022 verfügbar sein wird. Für Fragen hinsichtlich Zertifizierungen von Beratenden wenden sich Interessierte an das DEFINO-Institut.

Kontakt:

Dr. Klaus Möller
DEFINO Institut für Finanznorm AG
Bergheimer Str. 147
69115 Heidelberg

Telefon: 06221 6733410
E-Mail: k.moeller@defino.de
Web: www.defino.de