Initiative für freiwilligen DSGVO-Branchenstandard

Auch hier geht es um einen freiwilligen Standard zur Vereinfachung bei der Umsetzung von Gesetzesvorgaben, wenngleich nicht in Form einer DIN-Norm. Es geht um die Standardisierung für die korrekte Umsetzung der DSGVO-Anforderungen hinsichtlich der Datenschutzeinwilligung der Kunden in die Datenverarbeitung. Eine Initiative des mit dem VSAV befreundeten Bundesverbandes Finanzdienstleistung AfW, die wir gerne unterstützten. Dieser Standard wird aus unserer Sicht unter anderem auch die Risiken, die Aufgaben im Datenschutz nicht korrekt durchzuführen deutlich reduzieren, so VSAV-Vorstand Ralf Barth. Wir bedanken uns bei den Verbandskollegen für das gemeinsame Arbeiten und das einheitliche Auftreten im Interesse der Branche und deren Mitglieder.
Wieder einmal mehr bewahrheitet sich: Wer in eine aktive und starke Gesellschaft wie dem VSAV eingebunden ist, hat auf hochwertige Sicherheitslösungen und professionelle Unterstützung leichter Zugriff als andere!
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Ein breites Bündnis von Verbänden, Versicherern, Pools und Verbünden startet gemeinsam eine Initiative für einen freiwilligen Branchenstandard beim Datenschutz. Mit dabei natürlich der VSAV e.V..

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der DSGVO-Anforderungen ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzeinwilligung der Kund:innen in die Datenverarbeitung.

Ein Expertenteam aus Datenschutz- und Vertriebsspezialisten hat nun in Trägerschaft des mit dem VSAV befreundeten Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine praxisorientierte, verständliche und übersichtliche DSGVO-konforme Einwilligungserklärung und weitere Dokumente entwickelt, um mit dieser Initiative einen freiwilligen Branchenstandard zu etablieren. Der VSAV unterstützt im Schulterschluss mit einer Vielzahl von Marktteilnehmern die Initiative.

Ziel des Branchenstandards ist es, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen für die Themen

  • Einwilligungserklärung,
  • Risikovoranfrage und
  • Information zur Datenverarbeitung

zu implementieren. Diese sollen DSGVO-konform und unter Wahrung eines höchstmöglichen Verbraucherstandards sowohl den Bedürfnissen der Maklerinnen und Makler im Verhältnis zu ihren Kundinnen und Kunden als auch im Verhältnis zu Verbünden, Maklerpools und Versicherern Rechnung tragen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Versicherungsunternehmen einbezogen, indem die Regelungen des GDV Code of Conduct Datenschutz und die unverbindlichen GDV-Musterformulierungen berücksichtigt wurden.

 

Erleichterte Prozesse, höhere Rechtssicherheit

Dadurch werden Prozesse wie Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen deutlich erleichtert. Für Maklerinnen und Makler bedeutet die Verwendung des Branchenstandards zunächst eine deutlich höhere Rechtssicherheit als die Verwendung individuell erstellter Formulierungen. Darüber hinaus erfährt der Branchenstandard eine zunehmend flächendeckende Akzeptanz bei den Versicherern. Versicherer können durch standardisierte Einwilligungs-Formulare deutlich vereinfachte Prüfprozesse aufsetzen und infolgedessen die Vorgangsbearbeitung beschleunigen. Zeitaufwendige Einzelprüfungen entfallen.

Die beiden standardisierten Einwilligungserklärungen sollen das Gros der regelmäßig vorkommenden Datenverarbeitungsvorgänge zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmaklern sowie deren Untervermittlern, Maklerpools und Intermediären abdecken.

Die Einwilligungserklärungen werden in Form von PDF-Dokumenten die individuell befüllt werden können, mit entsprechender Kennzeichnung und Versionsnummer sowie Feld zur Einfügung eines eigenen Logos (Whitelabel) kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht gewünscht und gewollt ist eine inhaltliche Änderung. Nur so lassen sich höchstmögliche Rechtssicherheit und Aktualität der Dokumente gewährleisten sowie die angestrebten Synergieeffekte realisieren.

Aktuell liegt die Einwilligungserklärung in zwei Varianten vor:

Eine Variante betrifft das .normale" Antragsgeschäft und bildet hierfür die regelmäßig erforderlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen ab.

Die zweite Variante ist speziell für den Bereich der nicht anonymisierten Risikovoranfragen im Bereich der Lebens-, Unfall- und Krankenversicherer konzipiert worden, bei denen regelmäßig sensible Gesundheitsdaten an die Versicherungsunternehmen übermittelt werden. Diese Variante enthält zugleich auch die für die Versicherer zur Bearbeitung der Risikovoranfragen erforderlichen Einwilligungserklärungen.

Nach Ansicht von Ralf Werner Barth vom VSAV e. V. werden durch die Standards die Risiken für die Marktteilnehmer reduziert und sie erhalten die Sicherheit bei Ihrem Handeln in Bezug auf Datenschutz.

 

Kontakt:

Ralf Werner Barth
Vorstand

VSAV e. V.
Birkenweg 5
74193 Schwaigern

Telefon: 07138 81099911
E-Mail: info@vsav.de
Web: www.vsav.de