Maklerrente oder nicht Maklerrente?

Verlockende Angebote von lebenslange Maklerrenten mit hohen Konditionen sollten nach den Erfahrungen von Andreas Grimm von Resultate Institut sehr genau durchgerechnet und geprüft werden, damit das späte Erfahren nicht in der Richtung teure Fehlentscheidung laufen kann. Lesen Sie dazu den Beitrag: „Maklerrente oder nicht Maklerrente?“.

Was sich hier nach der Shakespearschen Sinnfrage aus Hamlet anhört, ist für viele Makler am Ende ihrer Karriere tatsächlich eine. Nämlich: Was ist das beste Konzept für meinen Ruhestand? Auf welche Punkte Makler achten sollten.

Eine „Maklerrente“ oder „Garantierente“ ist relativ einfach aufgebaut. Der Makler verkauft seinen Bestand und wird über die nächsten Jahre an den zukünftigen Umsätzen beteiligt. Das liegt bei vielen Modellen bei bis zu 90 Prozent der Jahresbestandscourtage; in den ersten Jahren manchmal mehr.

Die Laufzeit hängt vom Vertrag ab: 15 Jahre, bis zum Lebensende oder auch vererbbare Umsatzbeteiligungen sind möglich. Die betrieblichen Kosten entfallen, da der Makler sein Unternehmen auflöst. 

Bei diesen – auf den ersten Blick –  traumhaften Aussichten gibt es allerdings einige Punkte zu beachten.

Das Kleingedruckte lesen

Hier lohnt es sich das Kleingedruckte im Angebot zu lesen! Denn viele Käufer stellen ihren Maklern Dienstleistungen in Rechnung, die dann die jährliche Auszahlungssumme erheblich schmälern. Gebühren können anfallen für:

  • Übertragung des Bestands
  • laufende Verwaltungskosten
  • Bearbeitungskosten
  • Marketingprämien
  • Reklamationen

Möchte der Verkäufer vorab die Verträge von einem Anwalt prüfen lassen, fallen dadurch weitere Kosten an. 

Das größte Risiko entsteht nach dem Verkauf

Jeder Makler sollte über größere Veränderungen vorab mit seinen Kunden sprechen, diese informieren und mit ins Boot holen. Zwei Dinge muss er dabei berücksichtigen: der mit dem jeweiligen Kunden geschlossene Maklervertrag und die Datenschutzvereinbarung. Ist die Übertragbarkeit der Verträge im Maklervertrag und die Weitergabe der Kundendaten in der Datenschutzvereinbarung nicht geregelt, wird es schwierig. Denn dann muss die Zustimmung Kunde für Kunde eingeholt werden – oft mit überschaubarem Erfolg. Bei besonders schutzwürdigen Daten muss der Kunde sogar nochmals explizit der Weitergabe zustimmen. Aber auch dann, wenn ein Kunde übertragen wurde, ist der Vergütungsanspruch nicht sicher. Denn der Makler oder die Maklerin muss auch mit einer nachträglichen Kündigung seitens der Kunden rechnen, Auch muss er oder sie selbst nach einer erfolgreichen Übertragung noch mit Bestandsabrieb rechnen.  wenn sie mit dem neuen Makler nicht zufrieden sind. 

Jeder verlorene Kunde bedeutet weniger Rente. Der Bestandsabrieb während und nach dem Verkauf ist daher das größte Risiko bei einer Maklerrente. 

Genau kalkulieren!

Wer mit der „Maklerrente“ liebäugelt, sollte vorab gut durchrechnen, wieviel Geld er im Alter benötigt und ob das angebotene Modell das wirklich abdeckt. Denn die Vergütung berechnet sich rein aus den Verträgen, die courtagewirksam an den Verkäufer übermittelt wurden und weiter bestehen. Keine Rente gibt es in der Regel für: 

  • Honorare und Servicegebühren
  • Abschlusscourtagen und Bestandscourtagen von neuen oder umgedeckten Verträgen
  • Finanzanlagen
  • Dynamiken und Sparverträge

Auch die Laufzeit solcher Verträge sollte bedacht werden: Der Rentner ist darauf angewiesen, dass der Käufer über 10, 20 oder gar 30 Jahre zuverlässig seinen Verpflichtungen nachkommt, nicht heimlich den Bestand umdeckt und seine Abrechnung fehlerfrei erstellt. Denn mit zunehmendem Alter wird es für den Verkäufer immer schwieriger werden, Unregelmäßigkeiten oder Abrechnungsfehler zu  erkennen. 

Fazit

Eine Maklerrente kann eine attraktive Form des Bestandsverkaufs darstellen. Der Makler muss sich aber darüber im Klaren sein, dass er sein finanzielles Schicksal in fremde Hände legen wird. Deshalb sollte er im Vorfeld sowohl den Käufer als auch den Vertrag genau prüfen und das Modell realitätsnah  und unter Beachtung der Steuern durchrechnen. Bestehen auch nur die kleinsten Bedenken oder ein ungutes Gefühl – besser die Finger davon lassen! Es gibt auch andere Möglichkeiten seinen Bestand lukrativ zu verkaufen. 

Mehr Informationen gibt es unter www.resultate-institut.de/resultate-select

Kontakt:

Andreas W. Grimm
Resultate Institut für Unternehmensanalysen und
Bewertungsverfahren GmbH
Landwehrstraße 61
80336 München

Tel: : 089 943964000
Mail: andreas.grimm@resultate-institut.de
Web: www.resultate-select.de