Neuer ESG-Leitfaden unterstützt Vermittler bei der Beratung

Und noch eine weitere Änderung kommt auf die Finanzberatung zu: Die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen der Finanzmarktteilnehmer zur Nachhaltigkeit (ESG). Im Rahmen eines Studiums beim CAMPUS Institut entstand dazu ein hilfreicher Leitfaden für Finanzberater.

Die Themen Nachhaltigkeit und ESG sind allgegenwärtig. Viele Vermittler fragen sich, was das ganz praktisch für ihre Beratungstätigkeit bedeutet. Ein neuer Beratungsleitfaden gibt Antworten auf zentrale Fragen.

Auch die Finanzberatung wird immer grüner. Die Politik und die Finanzbranche arbeiten gleichermaßen daran, die Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage zu verbessern. So soll beispielsweise die Transparenz von nachhaltigen Produkten und in der Beratung dazu gefördert werden.„Was können Vermittler und Berater heute schon tun, um sich auf die kommenden gesetzlichen Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit vorzubereiten?“ Diese Frage hat Per Protoschil, Leiter Vertriebsunterstützung betriebliche Altersversorgung innerhalb einer bekannten Versicherungsgruppe, beruflich wie privat stark beschäftigt. So rückte das Thema in den Mittelpunkt seiner wissenschaftlichen Seminararbeit, die er im Rahmen seines Studiums zum Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) beim CAMPUS INSTITUT verfasst hat. Sie ist nun für eine größere Öffentlichkeit zugänglich. Per Protoschill ist

Von der Theorie zur praktischen Unterstützung für die Beratung

Bei der Umsetzung früherer Gesetzesvorgaben, wie zum Beispiel der Insurance Distribution Directive (IDD), sahen sich Berater und Vermittler mit damals neuen Vorgaben konfrontiert. Deren Umsetzung im Detail war zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht vollständig ausformuliert. Dies war für Protoschill die entscheidende Motivation für die Arbeit Ihm war wichtig, aus den stark technischen Formulierungen eine praktische Umsetzung für die Beratung zu skizzieren. Neben der Analyse der Transparenz-Verordnung war dazu auch eine Einordnung anderer, flankierender Regelungen wie beispielsweise die Taxonomie-Verordnung in den Gesamtkontext erforderlich. „Die gute Abstimmung mit dem betreuenden Gutachter und die Leitung des Studiengangs Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) am CAMPUS INSTITUT und an der Hochschule Koblenz hat mich sehr bei meinen Überlegungen unterstützt. Dies war die Voraussetzung dafür, eine Skizze für die mögliche Umsetzung in der Beratung zu entwickeln“, so Protoschill.

Transparenz-Verordnung gibt ab März 2021 neue Regeln für die Beratung vor

Ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung von Finanzprodukten und der Beratung dazu ist die Transparenz-Verordnung 2019/2088 der Europäischen Union. Dass diese Verordnung bereits seit 2019 in Kraft getreten ist, ist weiten Teilen der Öffentlichkeit bisher unbekannt.

Fakt ist: Sowohl Produktanbieter als auch Finanzberater sind verpflichtet, die Verordnung spätestens ab 10. März 2021 anzuwenden. Wenn bereits heute klar ist, dass in wenigen Monaten die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in den Produkten und in der Kundenberatung transparent gemacht werden muss, können sich Beratende nicht früh genug darauf vorbereiten.

Ein Blick in den maßgeblichen Gesetzestext hinterlässt zum heutigen Zeitpunkt noch viele Fragen nach dem konkreten „Wie“. Detaillierungen zur Umsetzung in Form von technischen Regulierungsstandards sind erst zum Jahresende angekündigt. Damit ist die Zeit für die Umsetzung knapp bemessen. Hier unterstützt der neue Leitfaden die Beraterinnen und Vermittler dabei, die Anforderungen schnell und gut vorbereitet in die Praxis umzusetzen.

Wichtige Fragen, denen der Autor in seiner Arbeit nachgeht, sind zum Beispiel: Lohnt es, sich mit dem Thema zu beschäftigen? Was müssen Vermittler zukünftig in ihrer Beratung berücksichtigen? Was ändert sich dadurch im Beratungsprozess und in der Produktauswahl? Und: Anhand von Checklisten können sich die Finanzdienstleister  gezielt auf die Bewertung und die Beratung zu nachhaltigen Vorsorgeprodukten vorbereiten.

Nachhaltigkeit ist nicht nur ein Muss – sondern auch lohnend

Vermittler kommen am Thema Nachhaltigkeit nicht vorbei, denn Sie werden sich an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen. Ein weiteres Argument, sich mit dem Thema frühzeitig zu befassen, ist: Der Markt für nachhaltige Kapitalanlagen entwickelt sich seit Jahren positiv. Untersuchungen zeigen, dass über alle Alters- und Einkommensgruppen hinweg ein hohes Interesse an nachhaltigen Produkten vorhanden ist. Das gilt für Lebensmittel und Bekleidung, und zunehmend auch für Finanzanlagen und Altersvorsorgeprodukte. Nicht zuletzt haben insbesondere institutionelle Anleger, wie zum Beispiel die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, schon lange die Förderung nachhaltigen wirtschaftlichen Handelns besonders im Blick.

Per Protoschill ist in der Versicherungslandschaft einer der Pioniere, wenn es um Nachhaltigkeitsprodukte geht Für die Duale Hochschule Baden-Württemberg lehrt der Versicherungskaufmann (IHK) und Betriebswirt (VWA) zusätzlich im Studiengang für BWL Versicherungen das Fach „Management von Maklerbetrieben“. Derzeit ist Per Protoschill Studierender im 33. Jahrgang des Studiengangs Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH). Der neue ESG-Leitfaden ist das Thema seiner Projektarbeit im Rahmen dieses Studiums am CAMPUS INSTITUT und an der Hochschule Koblenz.

Über den Studiengang Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH)

Detaillierte Informationen zum Studium Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH) an der Hochschule Koblenz können unter www.betriebswirt-bav-fh.de angefordert werden. Nächster Studienstart ist im Sommersemester 2021.

Über das Buch

„Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten. Beratungsleitfaden für Vermittler“ von Per Protoschill

ISBN: 978-3-96329-333-7

Erscheinungstermin: 28. Oktober 2020

1. Auflage, ca. 65 Seiten, Softcover

Preis: 17,90 EUR

Mehr erfahren: https://www.vvw.de/details.html?id=f6e9162d-432e-48f1-86f0-732f6f9b85e3

Kontakt:

Ulrike Hanisch
Vorstand von CAMPUS INSTITUT
und Mitglied im Ausschuss Qualitätssicherung
der Initiative „gut beraten“
Keltenring 11
82041 Oberhaching

Telefon: 089 62833825
E-Mail: info@campus-institut.de
Web: www.campus-institut.de