Wichtiges Update zu IDD-Bildungszeiten / IHK-Anerkennung

2021 wird nicht nur das Jahr, in dem die Wissenschaft hoffentlich das Corona-Virus besiegt. Es wird auch das Jahr, in dem es die Finanzdienstleister erneut mit regulatorischen Veränderungen der Rahmenbedingungen in ihrem beruflichen Umfeld zu tun bekommen. Zum Beispiel hinsichtlich der Weiterbildungspflichten für Versicherungsvermittler. Worauf zu achten ist, beschreibt unser Netzwerkpartner Herr Robert Zimmerer in gewohnt kompetenter Weise in seinem neuesten Update zur Fortbildungspflicht.

Die gemeinsamen Klarstellungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – zuletzt in der Veröffentlichung einer FAQ-Liste – lösen offenbar Reaktionen in der Qualifikationsbranche aus. Erste Anbieter hinterfragen bestehende und neue Angebote auf die – nochmals klargestellten – Kriterien. Die Initiative gut beraten hat die Überarbeitung der eigenen Anrechnungsregeln für den Jahresanfang 2021 angekündigt.

In den ersten Jahren der Weiterbildungspflicht haben die regionalen IHKs die Stichproben-Kontrollen für Versicherungsvermittler nicht in voller Intensität gefahren. Aber: Der Kontrolldruck auf Versicherungsvermittler wird zunehmen. Denn wie in Stichproben üblich sprechen sie jedes Jahr wechselnde oder neue Versicherungsvermittler-Betriebe mit ihren Stichproben-Kontrollen an. Daraus wird sich – nicht zuletzt durch die inzwischen erfolgten Klarstellungen in der FAQ-Liste von DIHK und BaFin – eine höhere bundesweite Dichte an Stichproben-Kontrollen der Weiterbildungspflicht ergeben.

Um bei solchen Kontrollen nicht gänzlich unvorbereitet zu sein, müssen sich Versicherungsvermittler-Unternehmen intensiv mit der veröffentlichten FAQ-Liste und zukünftigen Aktualisierungen auseinandersetzen. Die Autoren der FAQ-Liste haben ausdrücklich beschrieben, dass diese nicht abschließend ist. Die Arbeitsgruppen vorgenannter Institutionen tauschen sich laufend dazu aus.

Grundsätzliches kann passieren, da sich die Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler aus den Umsetzungen der europäischen Richtlinie in die nationale Gesetzgebung begründet. Es ist in diesen Regelungen bereits vorgesehen, dass – voraussichtlich in 2021 – eine Evaluierung der Regelungen vorzunehmen ist. DIHK/BaFin werden der Gesetzgebung für die Bewertung und eventuelle Fortentwicklung zuarbeiten.

Fortbildung individuell für 2021 planen

Qualifikationsmanagement ist individuelle Aufgabe des Versicherungsvermittler-Unternehmens. Also für Personen, die konkret in den Regelungen der Weiterbildungspflicht benannt sind. Strategisch betrachtet, aber auch für alle im Versicherungsvermittler-Unternehmen tätigen Personen im Kontext der Gegebenheiten (beispielsweise Kontakt zu Kunden-Zielgruppen) und unternehmerisch/fachlicher Ziele. Wenn diese Prägung gilt, ist die Basis-Anforderung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht zu Versicherungsvermittler-Bezug und Kundennutzen für die prüfende IHK selbstverständlicher.

Versicherungsvermittler-Unternehmen haben sicherlich noch viele Vorgänge bis zum Jahresende zu managen. Dann hoffentlich etwas Ruhe zum Jahreswechsel und schon geht es operativ wieder los im Jahr 2021. Bereits jetzt veröffentlichen diverse Bildungsdienstleister ihre Fortbildungsprogramme und werben mit „early bird“-Konditionen. In den ersten Wochen im Jahr treffen dann in großer Zahl auch die Newsletter der freien Akademien, der Inhouse-Akademien von Produktgebern, Pools und Verbünden oder der im Jahresverlauf aktiven Messe-Anbieter ein.

Bei einem solch reichhaltigen Angebot empfiehlt sich bei der Auswahl ein gezieltes Vorgehen. Zum Beispiel im Austausch mit Kollegen und Mitarbeitern zu sinnvollen Schwerpunkten der Qualifikation. Außerdem das konstruktive und laufende Arbeiten mit klaren Checklisten und Tools für die Planung der Teilnahme und die Übersicht der Bildungsnachweise im gesamten Qualifikationsjahr 2021.

Individuelle und adäquate Auswahl ist oberstes Ziel des Qualifikationsmanagements. Weiterbildung ist keine lästige Pflicht einer gesetzlichen Regelung, sondern unternehmerisch existenziell.

Kontakt:

Robert Zimmerer
VitalSecur GmbH
Bereich Qualifikationsmanagement

Mail: r.zimmerer@vitalsecur.de
Web: www.vitalsecur.de