Arbeitsklima: Turteltauben am Arbeitsplatz

Von unserem Servicepartner der ARAG, die mit ihrer Straf-Rechtsschutz-Deckung schon so manches VSAV Mitglied hilfreich unterstützen konnte, haben wir etwas leichtere Kost für unsere Belange überarbeitet: „Liebe am Arbeitsplatz – was geht, und was nicht“.

Wer sich am Arbeitsplatz in einen Kollegen verliebt, darf das ganz offiziell tun und es sogar zeigen. Denn für private Liebesbeziehungen – auch wenn sie im Büro ihren Anfang genommen haben – gilt ein garantiertes Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Aber manchmal kann Liebe unter Kollegen durchaus tückisch sein und zu Problemen führen.

Der Arbeitsplatz scheint für zwischenmenschliche Annäherungen einer der beliebtesten Orte zu sein. Laut einer Forsa-Umfrage hatte jeder Dritte Befragte schon einmal eine Liebesbeziehung am Arbeitsplatz. Und bei 29 Prozent dieser Turteltauben hat es für eine echte Beziehung von mehr als fünf Jahren gereicht. Offenbar ist der Arbeitsplatz also durchaus geeignet, den richtigen Partner zu finden.

Wer aber vor lauter Verliebtheit die Arbeit vergisst, muss – wie auch jeder andere Kollege ohne Schmetterlinge im Bauch – mit einer Abmahnung rechnen. Wer allerdings seine Arbeitsleistung weiterhin erbringt, hat nichts zu befürchten.

Erlischt die Büroliebe aber wieder und es herrscht gar Rosenkrieg, darf der Arbeitgeber laut Arbeitsrecht kleinere organisatorische Änderungen vornehmen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden und das gesamte Team nicht unnötigen Belastungen ausgesetzt zu sehen, darf der Arbeitgeber einen der beiden Ex-Turteltauben sogar versetzen.

Dem Flurfunk vorbeugen

Eine Informationspflicht über das neue Verhältnis seitens der Liebenden gegenüber dem Arbeitgeber besteht nicht. Auch nicht gegenüber dem Kollegenkreis. Die bemerken die Turtelei eh schneller als es manchen lieb ist. Daher ist es  doch ratsam, Kollegen und den Chef recht früh einzuweihen, um Mobbing, Tratsch, Flurfunk und stiller Post vorzubeugen. Letztendlich kann es sogar von Vorteil sein, sich frühzeitig zu outen, denn wie will man sonst erklären, dass man den nächsten Urlaub zur selben Zeit wie der Kollege nehmen möchte? Und wer weiß, vielleicht sieht der Chef oder die Chefin ja auch die Vorteile einer frischen Büroliebe: Nämlich eine nachweislich hohe Arbeitsmotivation und gute Laune bei mindestens zwei Mitarbeitern.

Teilt man Bett und Büro, ist es zuweilen schwer bis unmöglich, Beruf und Privatleben zu trennen. Doch für beide Partner gilt: Der Zoff am Frühstückstisch wird nicht mit ins Büro getragen und anders herum werden Betriebsgeheimnisse nicht am Frühstückstisch geteilt. Zumindest, wenn für einen der beiden Geheimhaltungspflichten bestehen oder man den Partner mit seinem Wissen in Verlegenheit bringen könnte

 

Kontakt:

Harro von Lieres
Von Lieres und Wilkau
Public Imaging Consulting
Nagelstraße 4-5
D-54290 Trier

Telefon: 0651 14555850
Fax: 0651 14555851
E-Mail: h.vonlieres@publicim.de
Web: www.publicim.de