Honorarberatung modernisieren: Robo Advisor und das duale System

Wie bei der Anwendung der DIN Norm 77230 geht es auch den Honorarberatern zentral um Vertrauen, um Neutralität und Orientierung am tatsächlichen Bedarf (deshalb passen auch beide so gut zusammen). Steht der Honorarberatung gar eine Renaissance ins Haus? Unser Netzwerkpartner Thomas Meinhard von der con.fee AG jedenfalls sieht die Honorarberatung dank Robo Advisor trotz Corona gut aufgestellt. Warum, das lesen Sie in seinem Beitrag „So geht moderne Honorar-Finanzanlagenberatung“ hier.

Der Schein trügt, dass die Finanzanlagenberatung gegen Honorar ein Nischendasein fristet. Immer mehr clevere Vermittler nutzen längst das duale Modell. Damit haben sie sich in einen sicheren Hafen begeben.

Ein Blick in die Vermittlerregister der IHKs und in das Register der Honoraranlageberater bei der BaFin zeigt es deutlich: Auch mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten des §34h GewO sind aktuell gerade einmal 200 Honorar-Finanzanlagenberater bundesweit registriert, dagegen knapp 38.000 Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO. Gerade mal 0,5 Prozent aller Fondsvermittler und Berater fanden es somit vorteilhafter, den Bezeichnungsschutz des Honorar-Finanzanlagenberaters zu wählen. Ist deshalb die Fondsberatung und Vermittlung auf Honorarbasis gescheitert?

Honorarvolumen steigt

Daraus zu schließen, dass sich Beratung und Vermittlung gegen Honorar im Markt nicht durchgesetzt hätten, wäre ein arger Trugschluss und würde der Realität widersprechen. Schließlich dürfen auch 34f-Vermittler gegen Honorar beraten und vermitteln, was vom Gesetzgeber auch ausdrücklich so gewollt war, und das tun sie seit Jahren zunehmend. Honorare für Finanzanalysen, für Finanzpläne, für die Vermittlung von Finanzanlagen und als Servicegebühren und Betreuungs-Fees sind heute gang und gäbe.

34f und Honorar – das clevere duale Modell

Anstelle teurer aktiv gemanagter Fonds können 34f-Fondsvermittler preiswertere passive Fonds und ETFs in Fondsportfolios vermitteln, die sie von dafür qualifizierten Dienstleistern rein netto, also ohne Provisionen, erhalten. Die Vergütung für Beratung und Vermittlung erfolgt aufgrund schriftlicher Vereinbarung – gegen Honorar – direkt vom Kunden. Seine laufende Vergütung erhält der 34f-ler, aufgrund einer Servicegebühren-Vereinbarung mit dem Kunden, aus dem Fondsvermögen. Transparenter und kostengünstiger geht nicht.

34d und Fondsdepots – mit Robo-Advisor geht das

Wer keine Zulassung nach § 34f oder h GewO besitzt, kann als Vermittler nach § 34d GewO dennoch seinen Kunden als Tippgeber eine Fondsvermögensverwaltung auf ETF-Basis empfehlen und daran dauerhaft verdienen. Er kann den Robo auch auf seiner Website den Kunden bereitstellen. Der Robo-Advisor führt den Kunden durch die Beratungsstrecke und liefert das dessen zeitlichen Anlagehorizont, seinen Renditeerwartungen und seiner Risikotragfähigkeit entsprechende, maßgeschneiderte und gemanagte ETF-Portfolio. Es braucht nur einen Dienstleister, der diese Leistungen kostenlos bereitstellt.

Der 34d Vermittler wertet auf diese Weise seine Website und damit sein Angebot auf und kann sich neue Kunden, vor allem bei den Internet-affinen Altersgruppen und bei besonders kostenbewussten Anlegern erschließen.

Wenn die Aufsicht durch die BAFin kommt

Vorausschauende Vermittler warten nicht darauf, bis die Aufsicht der Honorar-Finanzanlagenberater und Finanzanlagenvermittler auf die BAFin übergeht. Sie stellen jetzt die Weichen in ihren Unternehmen. Das ist auch zu empfehlen, denn im Grunde wird sich nicht viel, außer den Gebühren, ändern. Und wem diese dann zu hoch sind, der kann einfach auf einen Robo Advisor umsteigen.

Kontakt:

Thomas Meinhardt
con.fee AG
Hegelstr. 14
53177 Bonn

Web: www.confee.de