Unternehmen Nutzen anbieten: die bAV im 5. Durchführungsweg

Ob in der Honorarberatung, in der Online-Beratung und Finanzanalyse oder auch den Serviceangeboten an die Kunden, vor allem in Krisenzeiten steht der Kundennutzen im Vordergrund der Beratung. Das trifft derzeit im besonderen Maße auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu. Erkennt der Kunde, das Unternehmen, für sich keinen klaren Nutzen wird er die bAV bei sich auch nicht befördern, vor allem nicht in einer Krisensituation. Einen Ausweg für bAV-Berater benennt unser Netzwerkpartner Manfred Baier von der Authent Gruppe in seinem Beitrag „So werden bAV Berater zu Krisengewinnern“. Hier kommen die Einzelheiten.

Berater im Segment der Betrieblichen Altersvorsorge haben es schwer in diesen Zeiten. Neue Möglichkeiten aber ergeben sich im fünften Durchführungsweg. Hier kommen die Details.

Jetzt, in wirtschaftlich angespannten Corona-Zeiten, brauchen Berater in Sachen betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei Unternehmen nun wirklich nicht anzuklopfen. Viele Unternehmen müssen jeden Cent beieinander halten. Ein weiterer Abfluss liquider Mittel in zudem teure bAV Versicherungen ist schlicht nicht zu erklären.

Also einfach die Krise abwarten und Tee trinken? Auch das ist keine Lösung. Jeder Unternehmer, der halbwegs durch die Krise kommt, wird sich überlegen, wie er sich vor der nächsten Krise schützen kann. Dafür braucht er Liquidität. Und da sind bAV-Versicherungen eher schädlich. Zumal sie ihm schon jetzt ein Dorn im Auge sind, zuvorderst wenn er zu denen gehört, die Kurzarbeit angemeldet haben.

Verantwortungsbewusste bAV-Berater jedoch erkennen die viel beschworene Chance in der Krise. Denn der Beratungsbedarf ist riesig. Ein „Weiterso“ kann es in der bAV aber nicht mehr geben. Vielmehr sind den Unternehmern und Personalchefs Wege aufzuzeigen, wie sie ihr Personal künftig halten können, ohne die eigene Liquidität zu belasten.

In der betrieblichen Altersvorsorge ist dafür der einzige Weg der fünfte Durchführungsweg, die pauschaldotierte Unterstützungskasse. Mittels intelligenter Nettolohnoptimierung ist diese sogar zum Nulltarif möglich (statt Zuschüssen Ausgleich der Nettolohneinbuße durch Entgeltumwandlung in steuer – und sozialversicherungsoptimierte Sachlohnbausteine). Der Coup: Bei der U-Kasse verbleiben die bAV-Beiträge quasi als Arbeitnehmer-Darlehen im Unternehmen und stärken somit dort die Liquidität. Sie können beispielsweise zur Ablösung teuer Bankkredite oder zu sinnvollen Investitionen wie Krisenpräventionen eingesetzt werden. Gemeinhin werden pauschaldotierte Unterstützungskassen daher auch als „Unternehmensbank“ bezeichnet, die für eine auskömmliche, gut kalkulierbare Rendite sorgt. U-Kassen sind als soziale Einrichtungen anerkannt und genießen einige Steuervorteile. Die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer sind zusätzlich durch den Pensionssicherungsverein abgesichert.

Hohe Arbeitgeberzulagen und hohe Durchdringungsquoten

U-Kassen sind die großen Gewinner in der Corona-Krise. Immer mehr Unternehmen erkennen die betriebswirtschaftlichen Vorteile: Statt der vorgeschriebenen Mindestzulage von 15 Prozent legen sie deshalb – freiwillig – mindestens 30 oder sogar 50 Prozent hinzu, in Einzelfällen sogar 100 Prozent. Weil das Geld im Unternehmenskreislauf verbleibt. Und sie sehen, dass sie sich damit als attraktiver Arbeitgeber positionieren können: Die Durchdringungsquote in der Belegschaft erreicht in der Regel Traumwerte von um die 80 Prozent, knapp das Doppelte von versicherungsförmigen bAV-Modellen. Kein Wunder also, dass sich die pdUK-Branche spätestens seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zweistelliger Zuwachsraten erfreut.

Faire und lukrative Vertragsverhältnisse

Was also ist zu tun? Berater, die bislang auf Versicherungen setzten, können sich an einer pdUK-Akademie online umschulen lassen. Sie sollten sich auf ein Honorarmodell einstellen, die Honorarhöhe liegt bei rund 1.000 Euro pro Arbeitnehmer. Eine Stornoreserve entfällt. Allerdings sollte der bAV-Berater seinen Produktkonzeptionär sehr sorgfältig aussuchen. Von unschätzbarem Vorteil ist es, wenn dieser alle Leistungen (Steuer- und Rechtsberatung sowie betriebswirtschaftliche Beratung) aus einer Hand liefert. In jedem Falle sollte der Berater vertraglich sicherstellen, dass der Kunde bei einer Trennung vom Konzeptionär garantiert beim Berater bleibt.

Entsprechend ausgestattet kann sich der bAV-Berater wieder selbstbewusst bei seinen Kunden melden. Natürlich ist es ein Weg, bestehende Versicherungsverträge beitragsfrei zu stellen und an deren Statt ein eigenes Versorgungswerk zu installieren. Wenn es über eine Nettolohnoptimierung sogar gelingt, die bAV-Beiträge ohne finanziellen Mehraufwand zu leisten, kann das Modell der pauschaldotierten Unterstützungskasse auch obendrauf gesattelt werden.

Kontakt:

Manfred Baier
AUTHENT Recht & Steuer GbR
Marthastraße 16
90482 Nürnberg

Web: www.authent-gruppe.de