Bedrohung aus heiterem Himmel!

Um für die Zukunft krisenfest zu werden oder zu bleiben, sollte Absicherung ganz oben auf der Liste stehen. Wie gut sich unser langjähriges Risikomanagement für die Mitglieder im Bereich von grundlosen Strafanzeigen auswirkt, zeigt sich in dem VSAV-eigenen Beitrag „Bedrohung aus heiterem Himmel!“. Ein krasses Beispiel und gleichzeitig ein Erfahrungsbericht, wie sich die juristische Realität in Deutschland auf Unternehmer und Selbständige urplötzlich auswirken kann. Gut, dass Berater und Beraterinnen diese Risiken zumindest wirtschaftlich vorsorglich abfedern können: Mit einer VSAV-Mitgliedschaft.

Selbst zu Unrecht mit dem Strafrecht konfrontierte Berater stehen ohne Strafrechtsschutz schnell vor einer finanziell hohen Belastung.  

Ein wahrer Fall, wie in einem schlechten Vor-Abendkrimi: Früh am Morgen stand die Polizei vor der Tür des Versicherungsmaklers –mit einem Durchsuchungsbefehl, um die Büroräume und die privaten Wohnräume zu durchsuchen. Der Vorwurf: „Bandenmäßig organisierter Kapitalanlagebetrug“! Der Vermittler fiel aus allen Wolken, er hatte die Anlage noch nicht einmal vermittelt, ja nicht einmal eine Zulassung für die Branche nach § 34 f3 1-3! Es bestand lediglich eine Kundenbeziehung zu einem der betroffenen Kunden im Versicherungsbereich.

Der den Vorwurf juristisch formulierende Anwalt fand es wohl angemessen, alle im Umfeld des Kunden vermeintlich involvierten Vermittler in die Straf-Anzeige mit einzubeziehen. Bei der Anzahl der vermutlichen Täter (mehr als Drei = eine Bande) und der Höhe der Summe des Kapitalverlustes für den Kunden, dachte wohl auch der Staatsanwalt, dass Gefahr im Verzug sei und lies den Polizeiapparat loslaufen.

Der betroffene Vermittler musste einen speziellen Strafverteidiger zu seiner Verteidigung nehmen, das ist in Deutschland Pflicht. Und so ein Spezialist kann je nach Fall richtig teuer werden. Erst nach 17 langen und psychisch belastenden Monaten klärte sich der Sachverhalt auf und es wurde klar, wie unsinnig der Vorwurf gegen den Vermittler war. Trotz des Freispruchs erster Klasse gegen ihn, hätte der Vermittler die Kosten für die Verteidigung komplett selbst tragen müssen - wäre er nicht VSAV Mitglied gewesen.

Die Straf-Rechtschutzdeckung ist bei den meisten Unternehmern völlig unterrepräsentiert, Dabei ist es so leicht, ein Unternehmen und seine führenden Personen mit einem juristisch gut formulierten Vorwurf, ja manchmal sogar mit einer glaubhaft, dramatisch formulierten Verleumdung durch eine Straf-Anzeige massiv in Bedrängnis zu bringen und das Tagesgeschäft massiv zu behindern. Von den Kosten der Straf-Verteidigung einmal ganz abgesehen: Die Anwaltshonorare belaufen sich über die Länge der Verfahren (bis zu 54 Monate haben wir begleitet) häufig auf Summen im deutlich fünfstelligen, mitunter sogar im sechsstelligen Bereich, je nach Anzahl der zu verteidigenden Personen, da jeder Angeklagte einen eigenen Straf-Verteidiger benötigt.

Automatischer Straf- Rechtsschutz mit VSAV-Mitgliedschaft

Vermittler, Makler, Finanzdienstleister, Unternehmensberater, Steuerberater und Rechtsanwälte sind als VSAV Mitglied (60 € Jahresbeitrag) automatisch mit einer Strafrechtsschutz-Deckung versorgt! Diese Basis-Deckung hat schon so manches Mitglied vor sehr unangenehmen wirtschaftlichen Folgen bewahrt, mit denen keiner der Betroffenen das zuvor jemals für möglich gehalten hätte.

Die Zukunft sichern im Sinne seiner Mitglieder ist das Motto des VSAV e.V.. Werden auch Sie Mitglied und nutzen die vielseitigen Experten, deren wertvollen Tipps und Lösungen im Rahmen des VSAV e. V. Und verstärken mit Ihrer Mitgliedschaft den Verband.

Kontakt:

Ralf Werner Barth
VSAV-Vorstand
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