Belohnte Weiterbildung

Weiterbildung eröffnet nicht nur neue geschäftliche Perspektiven, sie nützt auch den Verbrauchern und Kundinnen. Aber wer weiß schon, dass der Bund und die Bundesländer deshalb Weiterbildungsmaßnahmen auch finanziell unterstützen? Ein Bericht unserer, Netzwerkpartnerin Margit Winkler vom IGB Institut für Generationenberatung, der bares Geld wert ist.

Weiterbildung kostet Zeit – und Geld. Was die wenigsten Berater*innen wissen: Der Staat unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen mit Zuschüssen. Die sollte sich niemand entgehen lassen.

Stillstand ist Rückschritt: Durch Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel entsteht die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung. Für die Finanzbranche eine Selbstverpflichtung und unerlässlich wegen ständiger Änderungen – von Gesetzgebung bis zur Überprüfung des eigenen Geschäftsmodells. Hier ist jeder Berater und jede Beraterin gefordert, im ureigenen Interesse.

Berufliche Fortbildung gibt es nirgends umsonst. Andererseits bringt sie den Kunden, den Verbrauchern auch Mehrwerte. Deshalb leisten die Bundesländer Zuschüsse als Anreiz, als Belohnung.

Dem Föderalismus geschuldet verteilen die Länder Zuschüsse aus eigenen Mitteln und aus dem Europäischen Sozial Fonds (ESF) unterschiedlich. So gibt es beispielsweise in Bayern für Weiterbildungen der Landwirte und Winzer Förderungen, in Baden-Württemberg für ältere Arbeitnehmer bei Fachkursen einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und Nordrhein-Westfalen verteilt Qualifizierungsschecks für Unternehmen in Höhe von 500 Euro. All diese Maßnahmen sind zudem Fristen unterworfen. Damit ist es nicht nur unterschiedlich, sondern es ändert sich ständig für alle Bundesländer.

Tipp: Berater*innen sollten sich zuallererst bei dem Weiterbildungsanbieter über Zuschüsse informieren, und zwar vor Anmeldung zum Seminar. Leider bieten nur wenige Institute dieses Service an. Ist es diesem nicht möglich Auskunft zu erteilen, dann bleibt noch das Internet.

Für einen ersten Überblick hier eine Zusammenstellung von Förderangeboten für Finanzdienstleister einzelner Bundesländer:

Baden-Württemberg

unter 50 Jahre 30 % der Seminarvergütung
über 50 Jahre 50 % der Seminarvergütung
 

Schleswig-Holstein

50 % der Seminarkosten bis zur Obergrenze von 1.500 Euro
 

NRW

betrieblicher Bildungsscheck über 500 Euro
 

Niedersachsen

50 % auf Seminar- und Freistellungsausgaben, mindestens 1.000 Euro
 

Hessen

bezahlte Weiterbildungszeit mit Bildungsurlaub
 

Brandenburg

maximaler Zuschuss 3.000 Euro


Zusätzlich gewährt der Bund für Arbeitnehmer bei einem zu versteuernden Einkommen bis 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Verheirateten persönliche Bildungsschecks in Höhe von 500 Euro pro Jahr. Da sagt man doch nicht Nein!

Im nächsten VSAV-Monitor erfahren Berater*innen, wie sie bei Bildungsangeboten sparen können, ohne Qualitätsverluste.

Kontakt:

Institut GenerationenBeratung
Margit Winkler
Adlerweg 31
61231 Bad Nauheim

Telefon: 06032 713464
E-Mail: winkler@institut-generationenberatung.de
Web: www.institut-generationenberatung.de