IDD-Weiterbildungspflicht 2021 – the same procedure as last year?

Die Erfüllung der IDD-Weiterbildungspflicht – kaum etwas scheint für Vermittler*innen zum Jahresbeginn so weit weg zu sein. Aber das Jahr 2021 hält in puncto Weiterbildung neue Tücken bereit, auf die sich Finanzdienstleister so früh wie möglich einstellen sollten. Der Beitrag „IDD–Weiterbildungspflicht 2021 – same procedure as last year?“ unseres Netzwerkpartners Robert Zimmerer bildet den ungemein wichtigen Abschluss unserer Monitor-Ausgabe zum Beginn eines Jahres, das uns alle noch fordern wird.

Wer die IDD-Weiterbildung nicht nur als lästige Pflicht empfindet, sondern als Bestandteil der Unternehmensstrategie anwendet, macht sich das Leben im Umgang mit den Industrie- und Handelskammern deutlich leichter. Im Jahr 2021 mehr denn je, denn es werden sich manche Vorgaben deutlich verschärfen.

Der Satz des Dieners James aus dem bekannten Sketch – auf vielen Bühnen gespielt und zum Jahreswechsel auf den dritten Programmen gesendet – gilt für das Jahr 2021 auch in der IDD-Weiterbildungspflicht. Die 15-Stunden-Uhr steht wieder auf Null. Nur wird sich im Jahr 2021 durch die DIHK-/BaFin-Klarstellungen in der FAQ-Liste vom 15.10.2020 an den Weiterbildungsangeboten für Versicherungsvermittler und Vermittlerinnen einiges ändern. Eine Übersicht in Kurzform:
 

Bezug exklusiv zur Versicherungsvermittlung herstellen

Nur Weiterbildungsinhalte, die sich konkret auf Versicherungsvermittler-Themen beziehen, bringen auch die IHK-Anerkennung. Vorrangige Orientierung sind und bleiben die Übersichten in den betreffenden Anlagen der VersVermV – und neu – des VAG. Themen, die sich zum Beispiel auf Kapitalanlage, Bausparen oder Finanzierung ohne einen unmittelbaren Versicherungsbezug beziehen, fallen nicht in die Anrechnung zur Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und ihre Kolleginnen.
 

Bezug zum Kundennutzen klar benennen

Die anzuerkennenden Weiterbildungsinhalte müssen einen konkreten Nutzen für die Versicherungskunden aufweisen und benennen. Weiterbildungsmaßnahmen, die sich beispielsweise vordergründig auf den Versicherungsvermittler-Betrieb oder nur auf die verkäuferisch-vertriebliche Kompetenz beziehen, sind problematisch.
 

Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme konkretisieren

Sowohl die konkreten Bezüge zur Versicherungsvermittlung als auch der Kundennutzen sind idealerweise in der Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme zu erkennen. So ist im Rahmen der Stichprobenkontrollen der regionalen IHK eine direkte Zuordnung zur Weiterbildungspflicht erkennbar. Zeitintensive Rückfragen und das Risiko einer Ordnungswidrigkeit aufgrund Wegfall der IHK-Anerkennung sind minimiert.
 

Klarstellungen durch Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich

Alle Anbieter und Referenten von Weiterbildungsmaßnahmen sollten ihre Weiterbildungsangebote auf den gebotenen Klarstellungsbedarf prüfen und anpassen. Nur so ist für die Teilnehmer (=Versicherungsvermittler) das Risiko eines aufwändigen, nachträglichen Klarstellungsbedarfs mit regionalen IHKen oder möglichen Ordnungswidrigkeiten über die regionale Kreisverwaltungen zu minimieren.
 

Im Versicherungsvermittler-Betrieb vorbereitet sein

Letztendlich ist die anerkennende Institution von IDD-Weiterbildungszeiten die regionale IHK beziehungsweise die BaFin. Es gibt keine Institution, die Weiterbildungsangebote vorab auf IHK-Anerkennung prüfen und bescheiden kann. So ist auch die Initiative gut beraten nur in der Lage, Empfehlungen für anzuerkennende Inhalte zu geben. Derzeit ist die Überarbeitung der Anrechnungsregeln der Initiative gut beraten noch offen. Die Veröffentlichung über die gut beraten-Webseite und über die akkreditierten Bildungsdienstleister, ist für Februar 2021 angekündigt. Zumindest eine Arbeitshilfe mit Empfehlungen für Bildungsdienstleister und Versicherungsvermittler.

Versicherungsvermittler*innen ist zu raten, die eigene Auswahl sorgsam durchzuführen. Derzeit sind viele Angebote zur Erfüllung der IDD-Weiterbildungspflicht noch nicht auf die aktuellen DIHK-/BaFin-Klarstellungen angepasst. Viele Zeitangaben zu „Bildungszeit“ oder Hinweisen „IDD-fähig“ in Bildungsprogrammen von freien Akademien, Inhouse-Akademien der Produktgeber/Pools oder (Online-) Messe- und Kongress-Veranstaltern sind (noch) nicht aktualisiert. Obwohl die Angebote zur Durchführung im Jahr 2021 vielleicht erst kürzlich im Herbst 2020 oder über den Jahreswechsel 2020/2021 in Bildungsprogrammen dargestellt und verteilt wurden.

Abgesehen davon, macht es zum Jahresanfang und über den Jahresverlauf hinweg Sinn, die erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsvermittler-Unternehmen oder deren von Weiterbildungspflicht betroffenen Mitarbeiter*innen zu planen und zu dokumentieren. Oft wird die Weiterbildungspflicht als lästiges Übel zum Jahresende noch schnell und hektisch „aufgearbeitet“.

Besser wäre es, den Bedarf der Weiterbildung in Ruhe und konkret an Themen-Schwerpunkten des Versicherungsvermittlerbetriebs auszurichten. Das kann auch bedeuten, dass je von Weiterbildungspflicht betroffener Person im Versicherungsvermittlerbetrieb eine individuelle Auswahl erfolgen kann. Damit entsteht individuelle, versicherungsfachliche Förderung auf Mitarbeiter-Ebene. Nicht nur Pflicht, sondern ein qualitativer Gradmesser für Zufriedenheit und Erfolg im Versicherungsvermittler-Betrieb.

Für dieses strategische Thema und die laufende Übersicht auf Personen-Ebene, gibt es einfache Tools. Diese Tools helfen den Überblick zu bewahren, da viele Versicherungsvermittler-Betriebe IDD-fähige Weiterbildungsangebote von unterschiedlichen Anbietern wahrnehmen und somit unterschiedlichste Einzel-Nachweise haben. Außerdem melden nicht alle Anbieter in ein Weiterbildungskonto der Initiative gut beraten.

Planung und Dokumentation fließen bestenfalls in ein Tool in der Ebene des langjährig nachweispflichtigen Versichervermittler-Betriebs ein. Der Jahresanfang ist dafür der optimale Zeitpunkt, Damit haben Versicherungsvermittler-Betriebe zukünftig den Überblick und eine Erleichterung bei etwaigen IHK- Stichproben zur im IHK-Formular angeforderten listenförmigen Aufstellung.

Informationen und Tool gibt es im Rahmen spezieller Online-Seminare durch VSAV-Netzwerkpartner.

Kontakt:

Robert Zimmerer
VitalSecur GmbH
Bereich Qualifikationsmanagement

Mail: r.zimmerer@vitalsecur.de
Web: www.vitalsecur.de​​​​​​​