Nachhaltigkeit als neues Pflichtthema für Vermittler und Berater

Ganz aktuelles Thema ist derzeit ebenfalls die Offenlegungspflicht oder auch Transparenzverordnung der EU für Finanzberater und –Beraterinnen. Manches ist noch unklar, aber unser Netzwerkpartner con.fee klärt schon jetzt über die Grundzüge in der Beratung auf. Auch der VSAV liefert auf seiner Webseite einen ersten Überblick.

Neue Herausforderung für Vermittler: Die neue Offenlegungsverordnung der EU. Hier ein schneller Überblick darüber, was jetzt zu tun ist.

Der Trend zu nachhaltigen Spar- und Anlageformen ist ungebrochen und dürfte sich in Zukunft noch weiter verstärken. Diese Entwicklung hat die Fondsindustrie bereits erkannt und das Angebot an nachhaltigen und ESG-Fonds in den letzten Jahren ausgeweitet. Auch das Angebot an Nachhaltigkeitsfonds dürfte sich noch weiter verstärken.
 
Neben den bereits aus dem Markt kommenden Kundenmotiven wird Nachhaltigkeit bei Spar- und Anlageentscheidungen und bei Lebensversicherungen auch durch die Gesetzgebung gefördert. Die von der EU verabschiedete und am 10.März 2021 für Finanzberater in Kraft getretene Transparenzverordnung verpflichtet Finanzberater zur Offenlegung ihrer Bereitschaft und Vorgehensweise in Bezug auf Nachhaltigkeit bei angebotenen Investmentfonds.

Zur Gruppe der betroffenen Berater und Vermittler zählen neben Banken alle KWG-registrierten Anlageberater und Finanzportfolioverwalter sowie auch die Versicherungs-vermittler und -berater nach § 34d GewO, nicht jedoch die nach § 34f u. h. zugelassenen Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater.

Auch Unternehmen mit weniger als drei Beschäftigten werden durch die Verordnung nicht erfasst.

Es empfiehlt sich jedoch, für alle Makler und Vermittler einen entsprechenden Hinweis auf ihrer Website anzubringen, der die Vorgaben der Verordnung an die Transparenz im Umgang mit Nachhaltigkeitskriterien in der Beratung und Vermittlung erfüllt.

Kontakt:

Thomas Meinhardt
con.fee AG
Hegelstr. 14
53177 Bonn

Web: www.confee.de