Rechtzeitig Risiken aus dem bAV-Geschäft vorbeugen

Die Niedrigzinsphase, besser: Nullzinsphase, hat auch mächtig Einfluss auf die betriebliche Altersvorsorge. Das beinhaltet erhebliche Risiken und Haftungsproblematiken für Makler und bAV-Berater. Worauf es jetzt ankommt, weiß unser Netzwerkpartner Manfred Baier von der Authent-Gruppe in seinem Artikel: „bAV Haftung für die Makler“.

Die Probleme in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind hinlänglich bekannt. Berater der bAV, die Haftungsrisiken nun einzig bei den Arbeitgebern sehen, sollten wachsam sein. Auch sie stecken tief mit in der Haftung.

Aufgeklärte Arbeitgeber wissen es längst: Die versicherungsbasierte betriebliche Altersvorsorge steckt in einer tiefen Krise. Die Verantwortlichen unter ihnen bauen vor und bilden Rücklagen. Denn wenn Versicherungen ihren Versprechen nicht nachkommen können, dann müssen die Arbeitgeber für die Differenz einstehen.

Dieses Risiko ist ganz real. Einige Pensionskassen sind bereits in die Pleite gerutscht. Über 30 weitere stehen unter „intensivierter Aufsicht“ der BaFin, die Aufsichtsbehörde hinterfragt deren Geschäftsmodell. Und aufgrund der Nullzinspolitik ist ein Ende nicht absehbar und deshalb kürzen immer mehr Anbieter ihre Beitragsgarantien. Wenn also der Versicherer sogar die eingezahlten Beiträge nicht mehr zurückzahlen kann, dann muss der jeweilige Arbeitgeber einspringen – plus für die nicht gezahlten Zinsen.

Ein Risiko, dessen sich aber vielen Unternehmen nicht bewusst sind, vor allem nicht im Kreise der KMU. bAV-Berater, die ihre Mandanten nicht eindeutig auf diese Gefahren hinweisen, gehen selbst ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Einen Überblick über diese Problematik liefert die Seite https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-dilemma-zwischen-arbeitgeberinteressen-und-kontraeren-versicherungsvermittlerinteressen-in-der-betrieblichen-altersversorgung_185885.html. Ob eine einfache Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) da noch ausreicht, ist mehr als fraglich. Über den VSAV-Netzwerkpartner CoNav Consulting liegt zum Glück für alle VSAV-Mitglieder dazu die beste und umfangreichste Expertise im VSH-Markt vor.

bAV-Berater sollten dringend ihre VSH überprüfen lassen

Je größer das Unternehmen desto größer ist das Schadenpotential. Tritt der Schadenfall ein, wird sich das Unternehmen ohne Umschweife an den bAV-Berater wenden. Kann dieser nicht nachweisen, dass er vor Abschluss der bAV-Vereinbarung glasklar auf diese Risiken hingewiesen hat, könnte dies das wirtschaftliche Ende des bAV-Beraters bedeuten. Ob auch aus einer nachträglichen Betreuungspflicht des bAV-Beraters noch ein Haftungsrisiko erwachsen kann, ist überhaupt nicht auszuschließen und dürften die Gerichte im Einzelfall entscheiden.

Als Konsequenz bleibt nur zweierlei: Keine bAV-Produkte mehr auf Versicherungsbasis wie in der Vergangenheit zu verkaufen und in einen freien Durchführungsweg wie die pauschaldotierte Unterstützungskasse wechseln. Daneben laufend bestehende bAV-Verträge und die Situation bei den jeweiligen Versicherern prüfen, um bei den ersten Anzeichen von Unsicherheit bei den Mandanten entsprechende Warnungen zu platzieren. In diesem Falle sollten die bAV-Verträge sofort beitragsfrei gestellt werden, eventuell kann eine aufgesattelte versicherungsfreie Lösung potentielle Verluste auffangen.

Zumindest aber sind alle Makler und Vermittler im bAV-Geschäft gut beraten, ihre VSH über den Spezialmakler im VSAV prüfen zu lassen. Bevor ein Haftungsfall eintritt. Eben weil die gewachsenen Risiken den bAV-Beratern bereits jetzt bekannt sein müssten.

Kontakt:

Manfred Baier
AUTHENT Penstreuhand GmbH
Marthastraße 16
90482 Nürnberg

Telefon: 0911 37657100
E-Mail: baier@authent-gruppe.de
Web: www.authent-gruppe.de