Staatliche Förderung unternehmerischen Know-hows

Ein Nutzwert-Thema, das alle Berater- und Beraterinnen im VSAV kennen sollten: Der Staat leistet einen Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Die Antragsfrist endet am 31.12.21. Davon können gewerbliche Kunden profitieren – und auch Gewerbemakler selbst. Ein Leitfaden durch das Förderprogramm liefert Andreas Schwarz, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Sachverständigen für das Versicherungswesen.

Der Staat leistet einen Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“.  Die Antragsfrist endet am 31. Dezember. Davon können gewerbliche Kunden profitieren – und auch Gewerbemakler selbst. Ein Leitfaden durch das Förderprogramm

Manche Schätze wollen einfach nur gehoben werden. Oder abgerufen werden, wie es in der Subventionslandschaft heißt. Wenn nämlich der Staat seine Spendierhosen anhat. Aber allzu oft sind den Unternehmen die entsprechenden Förderprogramme nicht bekannt. Eines dieser Programme beruht auf einer EU-Richtlinie und soll kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und andere in ihrer Geschäftsausübung fitter machen.

Die Förderung unternehmerischen Know-hows fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen.

Wer wird gefördert?

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Was wird gefördert

Die Beratung junger und etablierter Unternehmen kann im Rahmen der folgenden drei Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

  • Allgemeine Beratungen

Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

  • Spezielle Beratungen

Zusätzlich zu einer allgemeinen Beratung können weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen oder
  • von Migrantinnen oder Migranten oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden,
  • und/oder Beratungen
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund,
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeitenden mit Behinderung,
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmenssicherungsberatung

  • Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs-und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs-und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.

Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen.

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt.

Wer darf beraten?

Selbständige Beraterinnen und Berater oder Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (mehr als 50  Prozent) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Junge Unternehmen, die maximal zwei Jahre am Markt sind, erhalten in Ostdeutschland (ohne Berlin) bis zu 3.200 Euro, in der Region Lüneburg 2.400 Euro und im Rest der Republik 2.000 Euro.

Bestandsunternehmen bekommen je nach oben genanntem Standort 2.400, 1.800 oder 1.500 Euro.

Unternehmen in Schwierigkeiten können bis zu 2.700 Euro erlangen.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine der Leitstellen prüft den Antrag vorab und informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich. Bestandsunternehmen müssen ein solches Gespräch aber nicht führen.

Nach Durchführung der Beratung muss ein Verwendungsnachweis innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die Zahlung der Beratungskosten in voller Höhe nachweisen. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.

Mehr unter: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Fazit: Gewerbemakler und Finanzberater von gewerblichen Kunden (vergl. Zielgruppe oben) sollten ihre Mandanten auf dieses Förderprogramm hinweisen. Auch selbst können sie bei Inanspruchnahme der genannten Beratungsdienstleistungen das Förderprogramm nutzen.

Kontakt:

Bundesverband der Sachverständigen für das
Versicherungswesen e. V. (BVSV e. V.)
Andreas Schwarz (1. Vorsitzender)
Königsberger Straße 7
27232 Sulingen

Telefon: 0151 41806912
E-Mail: andreas.schwarz@bvsv-ev.de
Web: www.bvsv-ev.de