Überstunden mit Vorteilen für alle

Dass sich Überstunden für beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, rechnen können, erfahren wir von unserem Netzwerkpartner Winfried Dicker von der Lohnkonzepte GmbH in seinem Beitrag: „Überstunden mit Vorteilen für alle“.

Die Frage stellt sich Beratern immer wieder neu: Wie spreche ich meine gewerblichen Kunden diesmal an? Am besten mit einem Nutzwert. Eine Idee aus dem Personalmanagement.

Das ist so eine Sache mit den Überstunden: Arbeitgeber erwarten sie, Mitarbeitende wollen sie vergütet sehen. Werden sie nicht geleistet, hat der Arbeitgeber ein Problem mit der Arbeitsmoral. Werden sie nicht irgendwann belohnt, haben Arbeitnehmer eines mit ihrem Chef. Eine weit verbreitete Gemengelage in deutschen Unternehmen. Es geht um Mitarbeiterbindung und um Motivation, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels: In Deutschland wurden rund 1.656.000.000 Überstunden geleistet! Davon waren 52,66 % (= 872,05 Millionen) unbezahlt!

Das Arbeitsrecht kennt den Begriff Überstunden/Mehrarbeit nicht, sondern nur eine zulässige Arbeitszeit. Die vertragliche Arbeitszeit sollten beide Parteien deshalb exakt in einem Arbeitsvertrag oder analog in einem Tarifvertrag (Haustarifvertrag) oder in einer Betriebsvereinbarung festlegen. Dabei ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbZG) zu beachten, hier ist die maximale und zulässige reguläre Arbeitszeit vorgeschrieben.

Viel Freiraum für individuelle Regelungen
Kein Arbeitnehmer ist rechtlich verpflichtet Überstunden zu leisten, die gemäß Arbeitsvertrag über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Aber: Der Arbeitgeber kann dies bei Krisen- und Notfallsituationen oder bei besonderem betrieblichen Bedarf verlangen. Bei Situationen, die nicht vorhersehbar und für den Betrieb existenzbedrohlich sind. Auch hier sind Vorgaben verpflichtend einzuhalten.

Eine Verpflichtung zur Vergütung der Überstunden entsteht indes nur, wenn der Arbeitgeber diese angeordnet hat. Alternativ kann man sich auch auf einen Freizeitausgleich einigen. Aber beim Freizeitausgleich fehlt an diesen Tagen natürlich ebendiese Fachkraft.

Für die Vergütung der Überstunden gilt der normale Stundensatz (Grundlohn). Er gehört zum laufenden Arbeitslohn, ist somit steuer- und beitragspflichtig (sh. R 39b.2 Abs. 1 Nr. 3 LStR).

Auch für das Unternehmen ist das keine befriedigende Lösung und es stellt sich die Frage nach einem Arbeitgeberzuschlag. Da es dazu keine gesetzliche Regelung gibt, sollten beide Parteien auch dieses schriftlich festlegen. 

Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeitende

An dieser Stelle öffnet sich ein Gesprächsthema für alle in der Betreuung von Unternehmen tätigen Berater. Es sollte aber auch eines bei den verschiedenen Dienstleistern in der Finanzbranche sein. Der Gesetzgeber lässt Möglichkeiten offen, bestimmte Lohnarten steuer- und beitragsfrei zu gestalten. Hierzu dient ein Urteil vom Bundesfinanzhof  vom 17.06.2010 – VI R 50/09: „Die Unternehmen haben es in der Hand, durch vertragliche Vereinbarung von einer gesetzlich zulässigen Steuerbefreiung in möglichst hohem Maße Gebrauch zu machen.“

Deshalb kann jeder Arbeitgeber, falls keine anderslautenden vertraglichen Vereinbarungen vorliegen, eine intelligente Personalvergütung durchführen.

Folgendes Beispiel mit 150,00 Euro brutto (mtl. 3.000 € brutto-1/0) zeigt den Unterschied:

  1. Über normale Zahlung erhalten Mitarbeitende netto  82,24 Euro. Die Personalkosten auf Arbeitgeberseite belaufen sich insgesamt  auf 184,12 Euro.
     
  2. Über Lohnarten (z. B. Sachbezug, CleverLunch digitale Essensmarke, Telefonkostenzuschuss o.Ä.), intelligent eingesetzt und dokumentiert erhalten Mitarbeitende netto  110,00 Euro. Der Arbeitgeber hat dabei nur noch Personalkosten von insgesamt  146,33 Euro.
     
  3. Ergebnis : Klares WIN-WIN für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Vorteil bei den Mitarbeitenden: 27,76 Euro. Vorteil beim Unternehmen 37,79 Euro.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten eine echte Belohnung und erfahren eine hohe Wertschätzung. Arbeitgeber haben es leichter, Fachkräfte zu halten sowie neue zu gewinnen. Nach dem Motto: „Behalte Deine klügsten Köpfe und geschicktesten Hände.“

Damit die Umsetzung und Abwicklung reibungslos läuft, ist ein gut funktionierendes IT-System mit Schnittstellenmanagement zwischen Zeitmanagement und Lohnbuchhaltung wichtig.

Kontakt:

Winfried Dicker
Betriebswirt / CKO
Lohnkonzepte GmbH
Butjadinger Str. 79
26180 Rastede

Telefon: 08036 3036060
E-Mail: dicker@lohnkonzepte.de
Web: www.lohnkonzepte.de