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„Zukunft ist kein Schicksalsschlag, sondern die Folge der Entscheidungen, die wir heute treffen.“ (Franz Alt)

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Initiative für freiwilligen DSGVO-Branchenstandard

Auch hier geht es um einen freiwilligen Standard zur Vereinfachung bei der Umsetzung von Gesetzesvorgaben, wenngleich nicht in Form einer DIN-Norm. Es geht um die Standardisierung für die korrekte Umsetzung der DSGVO-Anforderungen hinsichtlich der Datenschutzeinwilligung der Kunden in die Datenverarbeitung. Eine Initiative des mit dem VSAV…

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Risikoprofilierung des Anlegers nach Normvorgabe hilft allen

Beirat Wolter war als VSAV-Abgesandter ebenfalls stark in die Entwicklung der DIN-Norm 77223 zur Risikoprofilierung von Privathaushalten involviert. Diese Norm ist nun im Konsens verabschiedet und der DIN-Ausschuss, hauptsächlich bestehend aus vertriebserfahrenen Praktikern der Finanzbranche, liefert ein Instrument, mit dem Finanzberater und…

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VSAV-Mitgliederversammlung: Vorstand erhält 100 % Zustimmung

VSAV-Mitgliederversammlung: Bedingt durch Corona war die Mitgliederversammlung 2020 nicht durchführbar. Der Vorstand berichtete für die beiden letzten Jahre (2020/2021), zwar getrennt, aber in einer Veranstaltung. Lesen Sie hier die Pressenotiz zur Mitgliederversammlung. Mitglieder können das Versammlungsprotokoll per Mail beim VSAV e.V. anfordern.…

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Die Zinswende kommt - jetzt handeln

Ein Beispiel ist unser vorausschauendender Netzwerkpartner Volker Hinzmann von der GET:FINEO GmbH & Co. KG, der mit seinem Beitrag: „Die Zinswende kommt - jetzt handeln“ die hohe Inflation und die Reaktionen der Notenbanken analysiert – und vor allem die Schlussfolgerungen daraus zieht.

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Zur Nachahmung empfohlen

Ein weiteres Beispiel für Unternehmen, die sich in Krisenzeiten bewähren, ist unser Fördermitglied die Canada Life. Ein passendes Beispiel deshalb, weil es für Weitsicht steht und sich längst dem Nachhaltigkeitstrend verschrieben hat . Lesen Sie hierzu eine Einschätzung unseres Vorstandsvorsitzenden, Ralf Werner Barth in dem Beitrag: „Zur…

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OLG Bremen: Servicegebühren für Makler rechtlich zulässig

Weiteres Beispiel für Absicherung durch Recht und Gesetz: Klarheit in der Darstellung nach außen schützt vor Klagen. Zum Beispiel auf die Erstattung von Vergütungen. Nachzulesen im Artikel von unserem langjährigen Netzwerkpartner, Thomas Meinhardt, Vorstand der con.fee AG: „OLG Bremen: Servicegebühren für Makler rechtlich zulässig“.

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Warum eine Maschinenversicherung sinnvoll ist

Abschließend noch ein Fachbeitrag mit Nutzwert für Kunden und Mandanten: Wie stabil Unternehmen laufen hängt auch oft davon ab, wie qualifiziert die Unternehmenswerte abgesichert sind. Dies ist dem Beitrag: „Warum eine Maschinenversicherung sinnvoll ist“ von unserem Netzwerkpartner, Boris Beermann, von der AMEXpool AG, zu entnehmen.

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Zitat

Abschließend zeigen wir mit unserem Zitat, das es gerade in einer Zeit, in der viele in bestimmte Richtungen rennen, nachdenkenswert ist, was nachhaltiger und sinnvoller sein kann.

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Neuer Standard für die Renditeberechnung

Seit Jahren können wir erkennen, dass die Politik immer stärker auf Regulierungen drängt. Einer Überregulierung kann die Finanzbranche bereits im Vorwege begegnen, indem sie eigene Standards setzt. Ein gutes Beispiel im Sinne von mehr Transparenz und einer sinnvollen liefert unser Fördermitglied der Canada Life in der Pressenachricht „Neuer…

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